Haushaltsnahe Dienstleistungen - Privatleute können Steuern sparen

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Helfen Sie Ihren Kunden beim Steuern sparen, indem Sie Ihre Rechnung den Voraussetzungen entsprechend schreiben.
Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Kunde Eigentümer oder Mieter des Hauses bzw. der Wohnung ist.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen

Dazu zählen alle Handwerksleistungen die Sie im Haushalt Ihres Kunden durchführen: z. B.: die Renovierung, Modernisierung, Hausmeisterarbeiten, Putzen, Waschen, Gartenarbeiten und ähnliches.

Wie viel kann Ihr Kunde sparen?

Der Kunde kann 20% der Bruttohandwerkerleistung, max. 600,00 EUR, bei seiner Einkommensteuererklärung ansetzen.

Wie muss die Rechnung geschrieben werden?

Wichtig für den Kunden ist eine ordnungsgemäß ausgefertigte Rechnung. Das Material und die eigentliche Arbeitsleistung muss getrennt aufgelistet werden. Sind auf der Rechnung mehrere Artikel aufgelistet, sollte für den Kunden folgender Hinweis erscheinen:

Beispiel:
In dieser Rechnung sind enthalten:
Materialwert von 1.190,00 incl. 19% Ust
Arbeitsleistung von 595,00 EUR incl. 19% Ust

(Ihr Kunde kann nun 20% von 595,00 EUR das entspricht 119,00 EUR in seiner Steuererklärung ansetzen.)

Ist aus der Rechnung keine Trennung ersichtlich, kann der Kunde nichts absetzen.

Die Zahlungsweise

Der Rechnungsbetrag muss auf das Bankkonto des Handwerkers überwiesen werden. Aus der Überweisung muss klar ersichtlich sein, welche Rechnung bezahlt wurde.
Quittungen für Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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