Härteausgleich für Kleingewerbetreibende
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Nicht wenige Kleingewerbetreibende besteuern ihr Untenehmen im Nebengewerbe. Oft steht dann die Aussage im Raum, bis 410,- EUR pro Jahr kann steuerfrei verdient werden. Dazu sagt der § 46 EStG, das eine Veranlagung von Einkünften (außer Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) erst ab der Freigrenze von 410,- EUR vorgenommen wird, der sogenannteHärteausgleich. Als Einkünfte ist der Betrag anzusehen, der sich aus den Einnahmen abzüglich der Ausgaben ermittelt.
Mit der zweiten Stufe des Härteausgleichs, dem gekürzten Härteausgleich, werden die Einkünfte zwischen 410,- EUR und 820,- EUR berücksichtigt. Hier ist vom Einkommen der Betrag abzuziehen, um den er niedriger ist als 820,- EUR. Beispiel: Verkäufer Mustermann hat im Kalenderjahr Einnahmen von 1.000,- EUR und Kosten von 400,- EUR und damit Einkünfte von 600,- EUR.
Der Härteausgleich errechnet sich wie folgt: 820,- EUR abzgl. 600,- EUR ergibt einen Betrag von 220,- EUR. Die 220,- EUR werden vom Einkommen abgezogen und demzufolge nicht versteuert. Versteuert wird nur die Differenz von 380,- EUR (600,- abzgl. 220,- EUR). Der Härteausgleich muss vom Unternehmer nicht separat beim Finanzamt beantragt werden, sondern wird automatisch durch die Höhe der Einkünfte bei Abgabe derEinkommensteuererklärung berücksichtigt.
Damit wird Kleingewerbetreibenden und Gründern, die noch ganz am Anfang ihrer beruflichen Selbstständigkeit stehen, unter die Arme gegriffen. Denn gerade in den ersten Wochen und Monaten werden nur extrem niedrige Einkünfte erzielt werden können, denen aber gerade in der Gründungsphase vergleichsweise hohe Ausgaben gegenüberstehen. Aus diesem Grund unterstützt der Gesetzgeber mit dem Härteausgleich die Aufnahme und den Ausbau einer selbstständigen Tätigkeit, die schlussendlich dazu führen soll, dass mit dieser eine eigene Existenz aufgebaut werden kann.
Onlinerechner für Nebeneinkünfte.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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Lexikon
- Härteausgleich
- Veranlagung
- Nebengewerbe
-
Magazin
- So haben sich die Steuerfreibeträge im Zeitraum von 1999 bis 2010 entwickelt
- Geringwertige Wirtschaftsgüter - Neue Regelung ist alte Regelung
- Vordruck Anlage EÜR nicht zwingend
-
Online Rechner
- Härteausgleich bei Nebeneinkünften
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.