Handwerker geprellt - Kostenvoranschläge/Aufmaße für die Konkurrenz erstellen

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In Handwerkerkreisen ist es gang und gäbe, dass Kostenvoranschläge erstellt werden. Dies ist ja auch nur recht und billig, denn schließlich möchte der Kunde wissen, wie viel er bezahlen muss, wenn er die Leistung bei Ihnen in Auftrag gibt. Veräppelt fühlt man sich dann aber doch, wenn man später herausfindet, dass anderen Handwerkern das eigene Aufmaß bzw. der eigene Kostenvoranschlag vorgelegt wurde, damit diese keine Arbeit mit einem Angebot haben und nur noch ihre eigenen Preise hinter die einzelnen Positionen schreiben müssen.

Sie haben in diesem Fall sehr viel Arbeit mit der Erstellung des Kostenvoranschlags/Aufmaßes gehabt, besonders wenn es um umfangreiche Aufträge wie ganze Bauprojekte geht. Sie haben aber im Endeffekt nichts davon, weil Ihr Kunde ja dank Ihrer Arbeit zahlreiche Angebote einholen, direkt miteinander vergleichen und schließlich das billigste auswählen kann. Doch wie sollten Sie damit umgehen, wenn Sie bemerken, dass Sie ein Aufmaß von Vornherein eigentlich nur für die Konkurrenz erstellen? Wir haben für diese Situation zwei Tipps für Sie!

1. Tipp: Verlangen Sie eine Schutzgebühr für die Erstellung Ihres Kostenvoranschlags bzw. Aufmaßes!

Immer mehr Handwerker gehen inzwischen dazu über, dass sie Kostenvoranschläge und Aufmaße nicht mehr kostenfrei erstellen, sondern dafür eine geringe Schutzgebühr erheben. Diese muss nicht besonders hoch ausfallen 15 bis 30 Euro reichen dafür in der Regel. Doch dies kann bereits reichen, um Kunden, die eigentlich gar keine Kunden werden wollen, abzuschrecken. 
 
Damit Sie durch diese Maßnahme nicht auch die Interessenten verschrecken, die sich tatsächlich für die Beauftragung Ihres Unternehmens interessieren, müssen Sie aber von Vornherein klarstellen, dass diese Schutzgebühr bei einer Beauftragung rückerstattet bzw. mit dem Auftrag gegengerechnet wird.

2. Tipp: Bieten Sie Kostenvoranschläge als Dienstleistung an!

Sie können aber auch einen Schritt weitergehen und Kostenvoranschläge als Dienstleistung anbieten. Bieten Sie Interessenten an, für sie gegen eine Gebühr das Aufmaß oder einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Stellen Sie dann dem Kunden die Daten in einer Form zur Verfügung, in der er sie auch an andere Handwerker verteilen kann.
 
Der Vorteil für Sie: Sie können trotz allem Ihr Angebot abgeben – und das auch noch als erster – und werden für Ihren Aufwand auch noch entlohnt. Das Einholen anderer Angebote durch den Kunden können Sie ohnehin nicht verhindern, aber so können Sie den Verlauf der Angebotseinholung durchaus mitbeeinflussen.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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