GWG – neue Regelungen gelten seit Jahresbeginn
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Gerade einmal zwei Jahre war der Sammelposten entscheidend für die Abschreibung der GWG. Nun jedoch hat die schwarz-gelbe Regierung wieder Neuerungen eingeführt. Diese haben den Vorteil, dass Unternehmer wählen können, wie sie ihreAbschreibungen aufteilen wollen. Allerdings muss man sich auch wieder entsprechend umgewöhnen. Zudem lässt sich die beste Abschreibungsvariante erst zum Ende des Jahres feststellen, da erst hier klar wird, wie das Jahresergebnis des Unternehmens ausfallen wird. Welche Möglichkeiten es gibt, zeigen wir Ihnen hier:
1. Der Sofortabzug
Alle GWG, deren Anschaffungskostenunter 410 Euro liegen, können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das eignet sich besonders gut, wenn die Gewinne für das laufende Jahr gedrückt werden sollen. Allerdings ergibt sich auch ein Nachteil: Wer sich für den Sofortabzug entscheidet, muss auch alle anderen beweglichen Güter auf diese Weise abschreiben.
2. Der Sammelposten
Nach wie vor besteht auch die Möglichkeit, die Sammelpostenmethode zu wählen. Hierbei werden die Anschaffungskosten unterteilt. GWG, dieweniger als 150 Euro gekostet haben, unterliegen dem Sofortabzug. Alle Güter, deren Anschaffungskosten zwischen 150,01 und 1.000,00 Euro liegen, werden im Sammelposten aktiviert und anschließend über fünf Jahre abgeschrieben. Dadurch lässt sich die Abschreibungsdauer verringern, allerdings müssen die Güter auch dann weiter abgeschrieben werden, wenn sie vor Ablauf dieser Zeit durch Verlust, Beschädigung oder Verkauf aus dem Unternehmen fallen.
3. Die reguläre Abschreibung
Zusätzlich ist es möglich, die reguläre Abschreibung zu wählen. Sinnvoll ist diese Variante, wenn Verluste gemacht werden und diese durch Abschreibungen nicht noch erhöht werden sollen.
Fazit: So buchen Sie richtig
Damit Sie von Anfang an richtig buchen können, ist es sinnvoll, vier verschiedene Konten zu wählen. Aufgeteilt nach Sofortabzügen bis 150 bzw. 410 Euro, nach Sammelposten und regulärer Abschreibung. Am Jahresende können Sie dann durchrechnen, welche Methode für Sie am günstigsten ist und sich für diese entscheiden.
in Anlehnung an: Pro Firma, März 2010, S. 56
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