Gründungszuschuss wird auf Elterngeld angerechnet

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Der Gründungszuschuss zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit wird nach Entscheidung des Sozialgerichtes Dresden (Beschluss vom 18.02.2009, Aktenzeichen: S 30 EG 1/09 ER)auf das Elterngeld angerechnet, da er zum Lebensunterhalt zählt und auch teilweise so genutzt werden kann. Gefunde auf http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7475.htm

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