Gründungszuschuss ab 01.08.2006 für ALG I Empfänger
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Die Ich-AG Förderung lief bekanntlich am 30.06.2006 aus und auch dasÜberbrückungsgeld wird nur noch bis zum 31.07.2006 bewilligt. Ab August steht dann jedem Arbeitslosen die Möglichkeit offen, den so genannten Gründungszuschuss zu beantragen. Dazu muss er aber mindestens noch 3 Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Sofern der Zuschuss gewährt wird, erhält der Existenzgründer zu seinem bisherigen Arbeitslosengeld weitere 300 EUR für zunächst 9 Monate gezahlt. Nach diesem Förderzeitraum kann der Gründer weitere 6 Monate beantragen. Innerhalb diesem Zeitraums erhält er dann aber nur noch die 300 EUR, also insgesamt 1.800 EUR. Nachteilig: Durch die Gewährung des Existenzgründerzuschusses verbraucht sich der verbleibende Anspruch auf Arbeitslosengeld I, so dass es ohne private Vorsorge passieren kann, dass der Selbständige sein Gewerbe oder seine Tätigkeit abmeldet und ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Leistungen von der Agentur erhält. Der Gründer kann mit der neuen Arbeitslosenversicherung für Selbständige vorbeugen.
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