Gründung einer Unternehmergesellschaft
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Seit dem 01.11.2008 gibt es die Möglichkeit eine Unternehmergesellschaft, auch Mini GmbH genannt zu gründen. Die Gründung einer Unternehmergesellschaft ist jetzt relativ einfach und es kann durch eine oder auch durch mehrere juristische Person erfolgen. Sie treten dann gemeinsam als Gesellschafter auf.
Gesellschaftervertrag
Zur Beginn einer Unternehmergesellschaft wird ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen. Diesen Vertrag wird von einem Notar beurkundet. Dabei sollten alle Gesellschafter bei dem Notar selbst erscheinen. Ist ein Gesellschafter verhindert, dann kann eine andere Person mit einer vom Notar beglaubigten Vollmacht den Gesellschaftervertrag unterzeichnen.
Mehrere Gesellschafter
Sind mehrere Gesellschafter in einer Mini GmbH stellen diese ein Stammkapital zur Verfügung, je nach Geschäftsanteil. Liegt dann ein Gewinn vor, so sind alle Gesellschafter an der Gewinnausschüttung zu beteiligen.
Geschäftsführer
Der gemeinsame Geschäftsführer einer Mini GmbH wird durch alle Gesellschafter bestellt. Die Anzahl der Gesellschafter soll bis auf drei Personen ausgerichtet sein. Dazu ist das Musterprotokoll zu verwenden. Gesellschafter einer Unternehmensgesellschaft können auch ausländische Personen oder ausländische Gesellschaften sein.
Gründung
Zur Gründung dieses Unternehmens gibt zwei es verschiedene Möglichkeiten. Eine Variante ist, dass die Gesellschaft durch ein Musterprotokoll, mit einer Mustersatzung, gründet wird. Es ist ein einfaches notarielles Gründungsprotokoll, das dazu benötigt wird. Auch ein Notar erstellt so ein Gründungsprotokoll.
Möchten Gesellschafter nach Belieben weitere Regelungen treffen als bei einem Musterprotokoll, so wird ein individueller Gründungsvertrag abgeschlossen. Hier ist der Vorteil, dass hier individuelle Bedürfnisse der Mini GmbH besser zur Geltung kommen. Bei dieser Form der Gründung besteht die Möglichkeit, dass weitere Personen zum Geschäftsführer bestellt werden können. In- sich-Geschäfte sind aber ausgeschlossen.
Kosten der Gründung
Die kostengünstigere Variante einer Gründung ist das Musterprotokoll. Hier ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestinhalt eines Gesellschaftervertrages ausreichend.
Die Gründungskosten einer Mini GmbH sind im Vergleich zu anderen Gesellschaften wesentlich günstiger und viel geringer. Natürlich fallen Notar- Kosten an und bei einer Gründung nach einem Musterprotokoll sind das nur wenige Hundert Euros.
Vorteile Mini GmbH
Der entscheidende Vorteil der Gründung einer Mini GmbH ist die Stammeinlage. Mit einem Euro geht es in die Selbstständigkeit, aber dies ist mehr als Symbol anzusehen. Der Gesetzgeber gibt vor, dass mindestens 25 % vom jährlichen Gewinn der Mini GmbH als Stammkapital in der Gesellschaft verbleiben muss. Das muss so lange geschehen, bis die Summe von 25.000 € erreicht ist. Sachanlagen zählen nicht als Stammkapital. Anschließend wird die Mini GmbH in eine normale GmbH umgewandelt.
Die Gründung einer Mini GmbH ist für viele Menschen eine gute Alternative einer drohenden Arbeitslosigkeit zu entgehen.
Das Internet bietet dazu immer mehr Möglichkeiten, eine Mini GmbH zu gründen.
Dieser Artikel ist von http://www.ug-gesellschaft.de zur Verfügung gestellt worden.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Vertrag
- Gründungskosten
- Kosten
- Internet
- Gesellschafter
-
Magazin
- Das sollten Existenzgründer zur Mini GmbH wissen
- Was Sie über das neue GmbH-Recht wissen sollten
- Wann lohnt sich die Unternehmergesellschaft?
-
Ratgeber Fragen
- Einzelunternehmen Umwandlung in UG (Unternehmergesellschaft)
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