Gründerlexikon fordert Führerschein für Existenzgründer

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Teil 4 von 4 aus der Serie:
Führerschein für Existenzgründer


Um all die sinnlosen Existenzgründungen zu vermeiden, die ohnehin von Vornherein zum Scheitern verurteilt sind, fordern wir vom Gründerlexikon einen Führerschein für Existenzgründer!

Können unter Beweis stellen

Alle Existenzgründer sollten verpflichtet werden, ihr betriebswirtschaftliches Wissen und ihr unternehmerisches Denken unter Beweis zu stellen, bevor sie ein Gewerbe anmelden können. Sie sollten eineverpflichtende Prüfung ablegen, in der sie Fragen zu den Themen Buchführung, Steuerrecht, Versicherungen, Businessplan,Finanzplanung und viele mehr beantworten müssten. So könnte sichergestellt werden, dass ein gewisser Grundstock an unternehmerischem Know-how vorhanden ist. Es könnte sogar eine praktische Prüfung durchgeführt werden, in der beispielsweise die Kalkulation eines Angebots abgeprüft wird.

Natürlich sollte diese Prüfung nicht nur „der Form halber“ abgelegt werden müssen, sondern es sollte ein Zwang bestehen, dass diese auch bestanden wird. Wenn die Prüfung nicht bestanden wird, also kein ausreichendes Wissen nachgewiesen werden kann, sollte die Gewerbeanmeldung abgelehnt werden.

Durch Lernen zum Erfolg

Wir stellen uns eine anspruchsvolle Prüfung vor, die nicht jeder Laie auf Anhieb bestehen kann. Wir erwarten, dass sich die Gründer ausführlich mit den entsprechenden Themen auseinander setzen müssen, damit sie die Prüfung bestehen können. Dies sorgt dann auch dafür, dass sich die Prüfungsteilnehmer intensiv mit der kompletten Materie auseinander setzen. Sie sollen viel lernen müssen, damit sie die Prüfung bestehen. So kann sichergestellt werden, dass wirklich ein gewisser Grundstock an Wissen vorhanden ist, bevor eine Gründung erfolgt.

Die Prüfung sollte für die Teilnehmer kostenpflichtig sein, denn so wird sie auch mit dem nötigen Ernst betrachtet. Personen, die nur aus Spaß ein Gewerbe gründen oder damit sie im Großhandel günstigere Preise nutzen können, werden das Geld für diese Prüfung nur ungern aufbringen, wodurch auch gleich wieder eine gewisse Auslese betrieben wird.

Wer die Prüfung besteht, erhält dann nicht nur die Erlaubnis, sein Gewerbe anzumelden, sondern auch ein Qualitätssiegel, das ihn als geprüften Gründer ausweist. Dies macht das Unternehmen sowohl für Kunden als auch für Lieferanten attraktiver.

Wer soll die Prüfung abnehmen?

Für die Abnahme der Prüfung sollte eine entsprechende zertifizierte Stelle vorhanden sein. Wichtig ist, dass sie völlig unabhängig arbeitet und nicht kommerziell beeinflusst werden kann. Am besten würde sich ein öffentliches Institut eignen, beispielsweise wie die Stiftung Warentest. Eventuell käme auch eine gemeinnützige Einrichtung in Frage.

Ihre Meinung

Was halten Sie vom „Führerschein für Gründer“? Uns würde sehr interessieren, wie Sie zu diesem Thema stehen. Lassen Sie es uns doch mit einem Kommentar wissen!

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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Über den Autor Xing_icon

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  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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