Grenzen für Einkommensteuervorauszahlungen ab 2009 erhöht
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Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurden die Grenzen für die Einkommensteuervorauszahlungen erhöht. Gem. § 37 (5) EStG müssen Unternehmer nur noch dann Vorauszahlungen auf ihre Einkommensteuerschuld leisten, wenn mindestens 400,- EUR Einkommensteuer für das Kalenderjahr oder mindestens 100,- EUR für ein Vierteljahr anfallen.
Für kleinere Selbständige ist diese Gesetzesänderung sehr vorteilhaft, kommt sie doch einer Steuerstundung gleich. Für eine nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlung eines abgelaufenen Kalenderjahres, muss die Erhöhung mindestens 5.000,- EUR betragen.
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