Google Places: Werden Sie schon in Google’s Branchenverzeichnis gefunden?
(1 Bewertungen)
Teil 2 von 7 aus der Serie:
Gründerlexikon erklärt Google Dienste
Gründerlexikon erklärt Google Dienste
- Was ist eigentlich Google Alerts?
- Google Places: Werden Sie schon in Google’s Branchenverzeichnis gefunden?
- Bilder für die Website mit der Google Bildersuche – So geht’s
- Google Text & Tabellen: Dokumente online erstellen und teilen
- Google Mail: Von unterwegs aus auf seine Emails zugreifen
- Google News: Trends und stets aktuelle Neuigkeiten
- Google Maps: Wissen, wo’s lang geht!
Google Places ist das Branchenbuch von Google. Wer hier einen Eintrag besitzt, wird logischerweise auch leichter gefunden. Die Suchtreffer werden zusätzlich in einer Karte angezeigt, sodass der Nutzer leicht den Eintrag auswählen kann, der am nächsten liegt. Geben Sie z. B. in die Google Suche folgenden Suchbegriff ein: „Arzt München“, so spuckt Google Places alle Einträge aus, die es von Ärzten in und um München finden kann (s. Grafik). Für den Nutzer ist diese Funktion sehr praktisch – für Sie aber natürlich umso mehr.
Gratis Werbung für alle
Jeder Unternehmer kann ganz einfach ein Google Places-Konto eröffnen und sich so kostenlos einen Eintrag in Google’s Branchenbuch sichern. Doch welche Informationen enthält ein Eintrag in Google Places eigentlich? Zunächst sind da einmal die Basisinformationen, die möglichst jeder Eintrag enthalten sollte:
- Firmenname
- Anschrift
- Telefonnummer
- Unternehmenskategorie
Weitere optionale Informationen, die Sie je nach Bedarf hinzufügen können, sind:
- Website
- Emailadresse
- Beschreibung (max. 200 Zeichen)
- Standort
- Einzugsgebiet
- Öffnungszeiten
- Zahlungsoptionen
- Fotos
- Videos
- weitere Informationen
Schon alleine bezüglich der Informationen, die Sie in Google Places hinterlegen können, haben Sie hier die Möglichkeit, einen kleinen Mini-Internetauftritt zu schaffen, mit dem Sie problemlos gefunden werden, auch wenn Sie keinen Aufwand für die Suchmaschinenoptimierung betreiben möchten.
Für wen eignet sich Google Places?
Einen direkten Nutzen dürften von Google Places vor allem Unternehmen haben, die regional agieren. Aber auch Unternehmen, die ihre Geschäfte vorrangig im Internet tätigen, können davon profitieren – und sei es nur durch eine bessere Sichtbarkeit im Netz. Google Places ist vor allem perfekt für all jene Unternehmen, die über einen festen Geschäftssitz verfügen, an dem ihre Kunden sie aufsuchen können.
Sicherheit geht vor
Damit das Branchenbuch nicht missbraucht werden kann, wurde die Verifizierung eingeführt. Per Post, Telefon oder SMS können Sie sich eine PIN zuschicken lassen, mit deren Hilfe Sie Ihren Branchenbucheintrag freischalten können. Dies verhindert automatische Eintragungen von Spammern.
Wie kann man einen Google Places-Eintrag anlegen?
Wie Sie einen Eintrag für Ihr Unternehmen in Google Places anlegen können, erfahren Sie in unserem Artikel „In 4 Schritten ins internationale Branchenbuch von Google“.
Fazit
Lassen Sie sich die Möglichkeit nicht entgehen, Google’s Branchenbuch Google Places zu nutzen. Günstiger und effektiver könnten Sie kaum für Ihr Unternehmen werben. Das Anlegen eines Eintrags nimmt kaum ein paar Minuten in Anspruch und sollte daher sicherlich auch in Ihrem vollgestopften Terminkalender Platz finden.
Quelle:
Einfach PragmatischArtikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Vorlage Abtretungserklärung
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...
Anlage EÜR für 2009 online
Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...
Zuletzt geschrieben
Fachanwälte beraten Unternehmen 
Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...
Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht 
Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...
GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle 
Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...
Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? 
Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...
Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! 
Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den E-Books
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessante Serien
Neueste Artikel im Magazin
Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
- http://www.content-texte.de
- sabine.hutter@content-texte.de