Gibt es eine Pflicht zur Rentenversicherung bei Existenzgründer?
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Zuerst eine gute Nachricht für Existenzgründer: Wer den Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhält, ist nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Demgegenüber sind per Gesetz Selbständige bestimmter Tätigkeitsgruppen wie freiberufliche Lehrer und Dozenten, Hebammen, Künstler und Handwerker pflichtversichert.
Sind alle Handwerker pflichtversichert?
Pflichtversichert sind alle Gründer zulassungspflichtiger Handwerksbetriebe bspw. Maurer, Zimmerer, Bäcker oder Kraftfahrzeugtechniker. Gründer aus den nicht zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben sind auch nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert. Dazu zählen Uhrmacher, Schneider, Fliesenleger oder auch Gebäudereiniger.
Rentenversicherungspflicht bei Einstellung von Arbeitnehmern?
Der Unternehmer stellt einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ein. Übt dieser Arbeitnehmer eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Selbständigkeit aus, endet die Pflichtversicherung für den Unternehmer. Das gilt auch bei der Einstellung von mehr als einem geringfügig Beschäftigten, etwa bei einem 400 EUR Job.
Gibt es eine Befreiung von der Rentenversicherung für Neueinsteiger?
Gründer mit nur einem Auftraggeber, die zum ersten Mal versicherungspflichtig werden, können sich für max. 3 Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Hier erhalten Sie die kostenlose Broschüre der Deutschen Rentenversicherung mit dem Titel:
Selbständig wie die Rentenversicherung schützt (390 KB, PDF, Stand: 3/2010, 5. Auflage)
Freiwillig in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichern?
Unternehmer, die nicht pflichtversichert sind, können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Dabei kann der Unternehmer seine Beitragshöhe flexibel zwischen dem Mindestbeitrag von 79,60 EUR und dem Höchstbeitrag von 1.054,70 EUR wählen. Die freiwillige Versicherung kann jederzeit unterbrochen oder beendet werden.
Alternative: Private Rentenversicherung
Unternehmer, die weder pflichtversichert sind, noch freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen möchten, haben die Möglichkeit eine private Rentenversicherung zu wählen.
Nachteile der Privaten Rentenversicherung
Als schwierig und zeitaufwändig stellt sich die Wahl der richtigen Versicherung heraus. Dies resultiert aus der Vielfalt der Tarife und den vielen Anbietern im privaten Versicherungsmarkt. Auch die Beratung ist eher einseitig, da die Versicherungsmakler provisionsabhängig von ihrer Gesellschaft bezahlt werden. Es wird also in den seltensten Fällen ein Rentenversicherungsprodukt mit dem einer anderen Gesellschaft verglichen, da dies im großen Wettbewerb und im hart umkämpften Versicherungsmarkt zu Provisionseinbußen der Makler und Vertreter führen würde. Daher sollte der Selbständige selbst Rentenversicherungsprodukte oder seine Altersvorsorgekonzept innerhalb der Branche, der Anbieter und Tarife vergleichen, um vor dem Gespräch mit einem Versicherungsmakler einen eigenen Überblick und ein Grundverständnis erhält.
Vorteile der Privaten Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist eine sichere Geldanlage bei der eine Gesundheitsprüfung, anders wie bei Lebensversicherungen, nicht gemacht werden muss. Die Rente wird lebenslang ausgezahlt, also sollte der Versicherte mindestens 100 Jahre alt werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung genießen die großen privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland ein gewisses Vertrauen durch die Bevölkerung. Der gesetzlichen Rentenversicherung eilt da eher der Ruf nach, dass die künftigen Renten nicht sicher seien, die Vorsorge ein Fass ohne Boden sei oder die Beiträge zweckentfremdet eingesetzt und damit das soziale System der gesetzlichen Rentenversicherung in´s wanken gebracht würde. Wer kann, sollte sich daher der privaten Altersvorsorge bedienen oder dies zumindest zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung machen. Als weiterer Vorteil ist die höhere Rendite der privaten gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung zu sehen.
Was gilt für die Altervorsorge in der Nebentätigkeit?
Unternehmer sind, egal ob sie im Haupt- oder Nebengewerbe tätig sind und soweit sie nicht anderweitig pflichtversichert sind, für die Altersvorsoge selbst zuständig.
Die Vor- und Nachteile der Rentenversicherung
Folgende Seite hilft Ihnen, das schwierige Thema der Rentenversicherung gerade als Selbständiger zu verstehen und für Ihre persönliche Situation einschätzen zu können.
Unser Internettipp zum Thema Rentenversicherung:
http://www.finanzen.de/rentenversicherung.html
Quelle:
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
kommentiert von Gast am 30. März 2009
[...] o Rentenversicherung (kostenlose Servicenummer DRV 0800/10004800) [Gibt es eine Pflicht zur Rentenversicherung bei Existenzgründern] o Unfallversicherung o Rechtsschutzversicherung [...]
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kommentiert von Gast am 17. Juni 2009
[...] Wird bei Versicherungspflicht die Geringfügigkeitsgrenze von 400,- EUR überschritten, muss der Gründer auf die Einkünfte aus dem Nebengewerbe Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Gibt es eine Pflicht zur Rentenversicherung bei Existenzgründern? [...]
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kommentiert von Gast am 30. Juli 2009
[...] und kümmern sich erst bei einem gesicherten Einkommen um eine Altersvorsorge. Lesen Sie zum Thema Rentenversicherungspflicht bei Unternehmern dazu auch unseren umfassenden [...]
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kommentiert von Gast am 23. Oktober 2010
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