GEZ Zahlungen nicht immer notwendig
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Als Selbstständiger muss die Zahlung an die GEZ nicht unbedingt erfolgen. Dies hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen 10 A 2910/09 entschieden. Im vorliegenden Fall verlangte der Hessische Rundfunk die Zahlung von GEZ-Gebühren von einem Informatiker für dessen PC. Der Informatiker hatte den betroffenen PC in seinem häuslichen Arbeitszimmer im Keller untergebracht. Da er für seine privaten Rundfunkempfangsgeräte bereits GEZ-Gebühren bezahlte, weigerte er sich, diese auch für den PC zu entrichten. Der Verwaltungsgerichtshof gab ihm Recht, denn auch ein internetfähiger PC sei, sofern private Geräte angemeldet seien, als kostenfreies Zweitgerät zu führen.
in Anlehnung an: Pro Firma, Mai 2010, S. 80
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