Gewerbesteuereinsparungen nur für Großunternehmen

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Zur Ermittlung der Gewerbesteuer wird der gewerbesteuerliche Gewinn ermittelt. Grundlage hierfür ist der einkommen- bzw. körperschaftsteuerliche Gewinn, der um die sogenannten Hinzurechnungen und Kürzungen verändert wird. Im Zuge des Unternehmensteuerreformgesetzes gab es hier einige Änderungen, die seit 2008 bei der Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Gewinns zu berücksichtigen sind. Unter anderem werden nun sämtliche Zinsen, Mieten, Pachten, Leasing- und Lizenzgebühren hinzugerechnet. Bis 2007 waren dagegen nur 50% der Dauerschuldzinsen hinzuzurechnen. Allerdings wurde ebenfalls ab 2008 ein Freibetrag von 100.000 Euro für die oben genannten Hinzurechnungen eingeführt. Dadurch mussten viele Unternehmer ab 2008 unterm Strich keine Hinzurechnungen für Zinsen, Mieten, Pachten usw. vornehmen.

Mieten und Pachten für Immobilien sind, vor Abzug des Freibetrags von 100.000 Euro, seit 2008 nur mit 65% des gesamten Betrags hinzuzurechnen. Auch für die anderen aufgeführten Hinzurechnungen gibt es solche Ansätze, zum Beispiel die Zinsen mit 25%. Doch dieser Prozentsatz von 65% für Mieten und Pachten für Immobilien soll nun durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz auf 50% abgesenkt werden.

Für einen mittelständischen Unternehmer mit einer monatlichen Miete von 2.000 Euro (ohne Nebenkosten!) bedeutet dies, 24.000 Euro im Jahr, davon die Hälfte, also 12.000 Euro und dann der Abzug des Freibetrags. Bisher hätte er vor Abzug des Freibetrags unter Anwendung des Prozentsatzes mit 65% einen Hinzurechnungsbetrag von 15.600 Euro ermittelt. Wenn der typische Mittelständler nicht noch einiges an Zinsen, Leasing- und Lizenzgebühren aufbringt kommt diese Absenkung bei ihm nicht an.
Die Absenkung des Prozentsatzes durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz gilt dann ab 2010.

Quelle:
Steuerberaten

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  • Ich denke gerade der Mittelstand und die freiberuflichen Dienstleister müssen entlastet werden, auch wenn wir Zahnärzte in Österreich noch ein großes Stück vom Kuchen haben, heißt es auch hier vorausblickend denken und Steuern senken. Ich selbst finde hier die Ansätze der BZÖ interessant und richtig! Weshalb ein Wachstumsbeschleunigungsgesetz auch in Österreich verabschiedet werdne sollte.

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.