Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr

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Mit der Einführung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 wurde das bisherige Gewerbesteuergesetz deutlich reformiert. Die Gewerbesteuer ist nun nicht mehr als Betriebsausgabe abzusetzen, wenngleich sie auch weiterhin anfällt. Grundsätzlich wird die Gewerbesteuer nur für Gewerbetreibende fällig, Freiberufler bleiben bei dieser steuerlichen Belastung vollkommen außen vor. Allerdings wird die Gewerbesteuer erst ab der Überschreitung eines gewissen Gewinns fällig.

Wichtig ist vor allem das richtige Verbuchen der Gewerbesteuervoraus- und -nachzahlungen, sowie der Erstattungen, bei der sich dank der Reform einige Änderungen ergeben haben. Einmal jährlich muss zudem die Gewerbesteuer-Rückstellung gebildet werden. Diese Berechnung muss äußerst exakt erfolgen, weshalb sich Unternehmer an genaue Vorgaben halten müssen. All diese Änderungen beruhen auf der Novelle des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 und müssen in jedem Fall von gewerblichen Unternehmen genau betrachtet werden. Die beste Hilfe bietet der eigene Steuerberater.

Quelle:
Haufe Info-Brief 3/08

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Über den Autor

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  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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