Geschenke zur Geschäftseröffnung
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Wer zu einer Geschäftseröffnung eingeladen wird, kann dort nicht einfach mit leeren Händen erscheinen. Vielmehr erfordern es die guten Sitten, dass man dazu eine Kleinigkeit mitbringt. Aber Geschenk ist nicht gleich Geschenk. Man sollte sich ein bisschen Zeit nehmen, um ein passendes Präsent auszusuchen. Wer nicht nur 08/15 schenkt, zeigt damit, dass er seinen Geschäftspartner schätzt. Das kann sich positiv auf die künftige Geschäftsbeziehung auswirken.
Standardgeschenk oder darf es auch ausgefallener sein?
Standardgeschenke wie Wein, Blumen oder Präsentkörbe sind zwar nie richtig unpassend, aber auch nicht wirklich einfallsreich. Wie wäre es stattdessen einmal mit einem edlen Schreibset, auf dem der Name des Betriebsinhabers eingraviert ist? Auch ein schönes Bild oder eine Skulptur für den Eingangsbereich der neuen Firma zeugen von Geschmack. Wer die Vorlieben seines Geschäftspartners kennt, kann diesen auch mit Eintrittskarten zu einer Veranstaltung - beispielsweise einem Konzert - sehr erfreuen.
Betriebsausgabenabzug ja oder nein?
Natürlich kann man als Unternehmer so teuere Geschenke kaufen wie man will. Wenn es allerdings um den Betriebsausgabenabzug geht, muss man die gesetzlichen Höchstbeträge beachten. Auch für Geschenke zur Eröffnung gilt die allgemeine Freigrenze von 35 Euro netto. Sobald das Geschenk auch nur einen Euro teurer ist, entfällt der Anspruch auf Betriebsausgabenabzug.
Sind Geschenke beim Empfänger steuerpflichtig?
Geschenke zur Eröffnung sind beim Beschenkten immer steuerpflichtig, sofern es sich nicht um geringwertige Streuartikel mit einem Wert von höchstens 10 Euro handelt. Die Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob das Geschenk beim Zuwendenden als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.
Beispiel
Unternehmer A schenkt Unternehmer B eine Flasche Whisky für 200 Euro. Obwohl A die Kosten nicht als Ausgabe absetzen kann, muss B den Wert von 200 Euro versteuern. Unternehmer können jedoch eine pauschale Steuer von 30 Prozent übernehmen und so verhindern, dass der Beschenkte in die Steuerfalle tappt.
Ausführlichere Informationen zur Besteuerung von Geschenken finden Sie im folgenden Fachbeitrag:
Quelle:
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