Geschenke zum Jubiläum eines Geschäftspartners

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Für jeden Menschen ist es ein besonderes Ereignis, wenn er ein Jubiläum feiern darf. Das gilt im Privatleben ebenso wie im Beruf. Beim Jubiläum eines Geschäftspartners ist es angemessen, ihn mit einem kleinen Präsent zu erfreuen. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Firmenjubiläum handelt oder um ein Arbeitnehmer-Jubiläum des Geschäftspartners. Nachdem kleine Geschenke bekanntlich die Freundschaft erhalten, kann das für die künftige Geschäftsbeziehung nur von Vorteil sein.

Ausgefallene Geschenkideen

Eine ausgefallene Geschenkidee ist es beispielsweise, wenn man seinem Geschäftspartner eine historische Zeitungsausgabe vom Jubiläumsjahr übergibt. Viele Tageszeitungen bieten diesen Service an. Sehr stilvoll sind auch Fotogeschenke mit einem Bild der Firma oder des Geschäftspartners. Denkbar wären dabei bedruckte Kaffeetassen oder Glasbilder. Originell sind auch persönlich gestaltete Torten mit einem Bild oder einer Widmung.

Geschenk als Betriebsausgabe absetzen?

Wenn man seinen Geschäftspartner beschenken will, kann man selbstverständlich soviel Geld ausgeben, wie man will. Wer jedoch die Kosten als Betriebsausgabe absetzen will, sollte die gesetzliche Freigrenze beachten. Demnach ist ein Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, wenn das einzelne Geschenk mehr als 35 Euro kostet. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Nettobetrag. Bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer gilt diese Freigrenze inklusive Umsatzsteuer

Wer verhindern will, dass ein Jubiläumsgeschenk beim Empfänger zu einer Steuerpflicht führt, kann eine pauschale Steuer (§ 37b EStG) in Höhe von 30 Prozent (zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) an das Finanzamt überweisen. Denn alle Geschenke mit einem Wert von mehr als 10 Euro stellen beim Empfänger eine steuerpflichtige Einnahme dar. Dabei ist es völlig egal, ob der Zuwendende die Kosten bei sich als Betriebsausgabe absetzen kann.


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