Geschäftsidee: Mist Päckchen für unangenehme Menschen
(2 Bewertungen)
Unliebsamen Zeitgenossen mal so richtig die Meinung zu sagen, fällt vielen Menschen nicht ganz leicht. Richtig unangenehme Leute wünscht man da gedanklich schon mal ins Pfefferland. Wie könnte eine gelungene „kleine Rache“ aussehen, ohne dass sich der Absender juristisch nicht korrekt verhält?
Mit unserer heutigen Geschäftsidee geben Sie den Menschen die Chance zu einer kleinen Genugtuung.
Geschenkpackung mit Mist als Inhalt
Als Landwirt oder Pferdehofbesitzer haben Sie für diese Geschäftsidee die richtigen Voraussetzungen. Mist und Pferdeäpfel fallen auf dem Bauernhof täglich an, so ist für laufenden Nachschub des wichtigsten Bestandteils dieser Idee gesorgt.
Die Idee
Als Unternehmer bieten Sie den Versand von Mistpäckchen an unangenehme Zeitgenossen an. Je nach Rachedurst des Auftraggebers sind verschiedene Paketgrößen vorstellbar. Von kleinen Päckchen mit einem Kilogramm Mist bis hin zu 10 kg Paketen ist hier alles vorstellbar. Ein Warnhinweis auf den Inhalt des Päckchens sollte nach unserem Erachten immer angebracht werden. Damit schützen Sie sich als Versender der stinkenden Fracht vor juristischen Unannehmlichkeiten.
Kundenkreis gewinnen und erweitern
Für die Umsetzung dieser Geschäftsidee können Sie regional starten. Mit gezielter Werbung in der örtlichen Tageszeitung und im Radio bauen Sie sich einen ersten Kundenstamm auf. Richtig lukrativ wird die Idee jedoch erst bei einer Deutschlandweiten Vermarktung. Dafür müssen Sie sich bspw. einen Internetshop einrichten und die Mistpäckchen über den Shop verkaufen.
Kapitalaufwand
Der Kapitalaufwand für die Umsetzung am regionalen Markt ist eher gering. Den Hauptbestandteil liefern die Tiere umsonst. Kosten fallen lediglich für die Versandverpackungen und die Werbung an.
Die Einrichtung eines eigenen Shops im Internet ist dagegen mit Kosten ab ca. 150,- Euro verbunden. Je mehr der Unternehmer jedoch vom Internet versteht, umso günstiger sind die Einrichtung und der Betrieb des Shops.
Rechtliche Seite
Der Anwalt für Internetrecht, Prof. Clemens Pustejovsky, sieht in dem Mistversand keine Beleidigung. „Jemanden auf diesem Weg mitzuteilen, da haben Sie Mist gemacht“, sei keine Ehrverletzung.
Um die rechtliche Seite „wasserdicht abzusichern“ kann sich der Unternehmer bei einem Anwalt seines Vertrauens beraten lassen.
Fazit
Die Idee, unliebsamen Menschen ein kleines Rachepaket zukommen zu lassen, wird sich schnell herumsprechen. Jeder Interessierte ist für den Unternehmer ein potenzieller Auftraggeber. Eklatant wichtig für den Auftraggeber ist dabei die absolute Anonymität. Die muss der Unternehmer absolut gewährleisten können.
Quelle:
Thüringische Landeszeitung (TLZ)Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Kommentare
Interessantes aus dem Magazin
Neueste Artikel im Magazin
- Gründen für Schüler: Sind Sie schon soweit?
- Gute Azubis trotz schlechter Noten – so finden Sie sie
- Existenzgründung in Japan - mit exotischen Neuheiten erfolgreich werden
- Jugendliche Gründer und Schüler: Auswirkungen auf die Familienversicherung
- Vorbeugen, Analysieren und Schützen - wie man den Bundestrojaner entfernen kann
Über den Autor

- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den E-Books
Interessante Serien
Interessantes aus dem Ratgeber
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze
Neueste Fragen im Ratgeber
Neueste Artikel im Lexikon
Verwandte Begriffe
Aus dem Magazin
Geschäftsidee für Landwirte – Mist zu Gold verwandeln
Rumpelstilzchen hat es in Grimms Märchen geschafft, Stroh zu Gold zu spinnen. Landwirte und Pferdehöf...
Sich und einen Gesprächspartner treffend einschätzen.
Für jeden Existenzgründer ist es wichtig, sich und einen Gesprächspartner treffend einzuschätzen. Mög...
Amway und die religiösen Wurzeln einer Marketing-Sekte
Seit einigen Tagen befindet sich ein Exemplar der Autobiographie ("Lebensbeichte"?) des ...
Aus dem Ratgeber
Geschäftskonto ein muss?
Hallo Ihr Lieben Ich habe ein riesen Problem. Ich habe mich vor Kurzem selbständig gemacht und war g...
Personalisierte Blumen gefällig?
Hallo, Leider ist mein Deutsch nicht gut. Mein Name ist Ann und ich bin der Besitzer eines einzi...
Wie erstellt man eine Liquiditätsvorschau?
Hallo zusammen, Meine Freundin und ich wollen eine Kneipe übernehmen (ja sie ist derzeit im Betri...