Geschäftsidee: Mist Päckchen für unangenehme Menschen

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Unliebsamen Zeitgenossen mal so richtig die Meinung zu sagen, fällt vielen Menschen nicht ganz leicht. Richtig unangenehme Leute wünscht man da gedanklich schon mal ins Pfefferland. Wie könnte eine gelungene „kleine Rache“ aussehen, ohne dass sich der Absender juristisch nicht korrekt verhält?

Mit unserer heutigen Geschäftsidee geben Sie den Menschen die Chance zu einer kleinen Genugtuung.

Geschenkpackung mit Mist als Inhalt

Als Landwirt oder Pferdehofbesitzer haben Sie für diese Geschäftsidee die richtigen Voraussetzungen. Mist und Pferdeäpfel fallen auf dem Bauernhof täglich an, so ist für laufenden Nachschub des wichtigsten Bestandteils dieser Idee gesorgt.

Die Idee

Als Unternehmer bieten Sie den Versand von Mistpäckchen an unangenehme Zeitgenossen an. Je nach Rachedurst des Auftraggebers sind verschiedene Paketgrößen vorstellbar. Von kleinen Päckchen mit einem Kilogramm Mist bis hin zu 10 kg Paketen ist hier alles vorstellbar. Ein Warnhinweis auf den Inhalt des Päckchens sollte nach unserem Erachten immer angebracht werden. Damit schützen Sie sich als Versender der stinkenden Fracht vor juristischen Unannehmlichkeiten.

Kundenkreis gewinnen und erweitern

Für die Umsetzung dieser Geschäftsidee können Sie regional starten. Mit gezielter Werbung in der örtlichen Tageszeitung und im Radio bauen Sie sich einen ersten Kundenstamm auf. Richtig lukrativ wird die Idee jedoch erst bei einer Deutschlandweiten Vermarktung. Dafür müssen Sie sich bspw. einen Internetshop einrichten und die Mistpäckchen über den Shop verkaufen.

Kapitalaufwand

Der Kapitalaufwand für die Umsetzung am regionalen Markt ist eher gering. Den Hauptbestandteil liefern die Tiere umsonst. Kosten fallen lediglich für die Versandverpackungen und die Werbung an.

Die Einrichtung eines eigenen Shops im Internet ist dagegen mit Kosten ab ca. 150,- Euro verbunden. Je mehr der Unternehmer jedoch vom Internet versteht, umso günstiger sind die Einrichtung und der Betrieb des Shops.

Rechtliche Seite

Der Anwalt für Internetrecht, Prof. Clemens Pustejovsky, sieht in dem Mistversand keine Beleidigung. „Jemanden auf diesem Weg mitzuteilen, da haben Sie Mist gemacht“, sei keine Ehrverletzung.

Um die rechtliche Seite „wasserdicht abzusichern“ kann sich der Unternehmer bei einem Anwalt seines Vertrauens beraten lassen.

Fazit

Die Idee, unliebsamen Menschen ein kleines Rachepaket zukommen zu lassen, wird sich schnell herumsprechen. Jeder Interessierte ist für den Unternehmer ein potenzieller Auftraggeber. Eklatant wichtig für den Auftraggeber ist dabei die absolute Anonymität. Die muss der Unternehmer absolut gewährleisten können.

Quelle:
Thüringische Landeszeitung (TLZ)

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