Geschäftsidee Teil 7 - Import und Verkauf von Waren
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Der Import ausländischer Waren nach Deutschland kann für Unternehmensgründer zum lukrativen Geschäft werden. Allerdings sollten sie sich vorab Gedanken darüber machen, was genau verkauft werden soll, welche Auflagen zu beachten sind und welche Risiken sowie welche Vorteile der Import von Produkten birgt.
Was ist eigentlich Import?
Streng genommen, so die Industrie- und Handelskammer ( IHK) Stade, spricht man in Deutschland nur dann von Import, wenn Produkte aus Nicht-EU-Ländern in den EU-Wirtschaftsraum eingeführt werden. Grundsätzlich gilt innerhalb der EU ein uneingeschränkter Warenverkehr, aber es gibt Ausnahmen. Insofern sollten Sie auch vor der Wareneinfuhr aus Ländern innerhalb der EU das Gespräch mit der für Sie zuständigen IHK suchen.
Passende Produkte für den Import finden
Vor einem möglichen Import von Produkten, die man in Deutschland verkaufen möchte, sollte man klären, ob hierzulande überhaupt ein Markt für die Produkte vorhanden sein könnte. Importierte Produkte können beispielsweise attraktiv für potenzielle Kunden in Deutschland sein, wenn sie
- trotz möglicher Zölle und Einfuhrgebühren preiswerter als vergleichbare deutsche Produkte angeboten werden können, oder
- wenn es in Deutschland derzeit noch keine oder kaum vergleichbare Produkte gibt.
Im Zweifelsfall sollten Sie zunächst den preiswerteren Onlinehandel als Vertriebsweg wählen und erst einmal kleinere Mengen des Produkts zum Verkauf ordern, um Ihr Risiko gering zu halten. Alternativ ist auch eine Handelsvereinbarung mit Produzenten im Ausland möglich, bei der Sie die zu verkaufenden Produkte nicht erst ankaufen müssen, sie werden erst bei Bestellung durch den Kunden aus dem Ausland direkt zum Kunden geliefert.
Suche nach Produzenten im Ausland
Wer nach Warenproduzenten im Ausland Ausschau halten möchte, wird oftmals im Internet fündig. Diverse Handelsagenturen (Beispiel: Handelsimport-China.de) betreiben Portale, auf denen Sie gegen einen Jahresmitgliedsbeitrag Kontaktadressen bekommen, auch diverse Blogs und Foren im Internet dürften Ihnen bei der Anbahnung von Kontakten hilfreich sein. Manche Agenturen treten auch als Vermittler auf und helfen Ihnen über die Adressweitergabe hinaus bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen. Kostenlos sind solche Dienstleistungen natürlich nicht, weshalb Sie die Kosten für derartige Dienste in Ihrer Kostenrechnung einkalkulieren sollten. Das gilt auch dann, wenn Sie sich entscheiden, Importware von einem Großhändler zu beziehen. In diesem Fall sparen Sie die Importformalitäten, haben aber mit dem Großhändler ein weiteres Glied in der Kette vom Produzenten zum Endkunden, welches am Produkt verdienen möchte. Falls Sie selbst als Importeur auftreten, haben Sie bestenfalls Kontaktleute im jeweiligen Land, die vor Ort agieren können.
On- oder offline verkaufen?
Generelle Frage, die Sie vor Ihrer Geschäftsgründung klären sollten, ist die, ob Sie die importierte Ware online in einem Internetshop verkaufen wollen, den Verkauf offline in einem Ladenlokal anstreben oder aber beides kombinieren möchten. Der Onlineverkauf ist die preisgünstigere und deshalb risikolosere Variante. Auch hier müssen Sie aber an passende Lagerfläche denken, falls Sie sich nicht für den Direktversand der Ware aus dem Ursprungsland an den Kunden entscheiden wollen oder können. Auch eineBay-Shop kann als Basis für einen Handel mit importierten Produkten taugen. Für das angemietete Offline-Ladenlokal sollten Sie sich nur dann entscheiden, wenn Ihre Handelsbeziehungen gefestigt sind und sich Ihre importierten Produkte als gut verkaufbar und für Sie rentabel erweisen.
Formalitäten und Kosten
- Um als Importeur von Produkten aufzutreten, müssen Sie in jedem Fall ein Gewerbe beim für Sie zuständigen Gewerbeamt anmelden. Planen Sie von Anfang an ein größeres Geschäft, so muss Ihr Unternehmen zusätzlich ins Handelsregister eingetragen werden.
- Welche Zollbestimmungen beachtet werden müssen, ist von Produkt zu Produkt sehr unterschiedlich. Klassifiziert werden Produkte innerhalb der Europäischen Union nach dem "Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren" (HS). Zur Bestimmung der zollrechtlich anzuwendenden Richtlinien existiert zudem ein EU-weit gültiger, TARIC abgekürzter und zehn- oder elfstelliger Code für importierbare Produkte. Je nach Land, aus dem Ihre Produkte kommen, profitieren Sie von Präferenzzöllen oder Vorzugsbehandlungen, die beispielsweise einigen Entwicklungsländern beim Export ihrer Waren zugute kommen.
- Das Zollrecht ist kompliziert. Als Einsteiger ins Importgeschäft sollten Sie deshalb nicht planen, allzu viele unterschiedliche Produkte einzuführen, da die Zollabfertigung der Produkte sich dann für Sie weiter verkompliziert.
- Beim Import von Waren wird im Allgemeinen eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% erhoben, die allerdings bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern vom Finanzamt erstattet werden kann.
-
Prüfen müssen Sie, ob für die Produkte, die Sie importieren möchten, Einfuhrkontingente existieren, die die maximale in die Bundesrepublik Deutschland importierbare Menge regeln oder ob bilaterale Handelsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land bestehen, aus dem Sie Produkte zum Weiterverkauf importieren möchten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie beispielsweise auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das unter anderem „Aufgaben zum Schutz verschiedener Branchen der europäischen und damit auch der heimischen Industrie vor einem unkontrollierten Marktzugang durch Drittländer“ wahrnimmt.
Als Einstieg in Geschäfte rund um den Import von Waren, sollten Sie in jedem Fall ein persönliches Gespräch mit der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) suchen. Für eine erste Onlinerecherche hilft etwa die Seite der IHK Stade, die Interessenten ein umfangreiches Merkblatt für den Import bereitstellt.
Risiken beim Importgeschäft
Je nach Herkunftsland Ihrer importierten Ware sind Reklamationen sehr schwierig oder fast unmöglich. Sie sollten also möglichst vorab die Waren prüfen. Eventuell ist beispielsweise bei der Produktion das Markenrecht verletzt worden, so dass der legale Weiterverkauf der Produkte hierzulande unmöglich wird. Bitten Sie die Produktionsfirma im Ausland in jedem Fall um ein Muster des Produkts, das Sie hier verkaufen möchten. Recherchieren Sie zudem nach Informationen zum Unternehmen, von dem Sie eventuell Produkte zum Weiterverkauf beziehen. Auch hierfür kann die IHK erste Anlaufstation für weitere Recherchen sein.
Weitere interessante Seiten zu diesem Thema im Netz:
http://www.zoll.de
http://www.handelsimport-china.de
Importprodukte EU USA Ratgeber
Quelle:
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Lexikon
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.