Geringwertige Wirtschaftsgüter - Neue Regelung ist alte Regelung
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Gerade war durch das Unternehmensteuerreformgesetz die Regelung für die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter geändert worden. Das heißt ab 2008 ist hier zu unterscheiden zwischen geringwertigen Wirtschaftsgütern mit einem Nettopreis von 60,00 Euro bis 150 Euro und einem Nettopreis von 150,01 Euro bis 1.000 Euro. Die selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter bis 150 Euro müssen zwingend sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die Wirtschaftsgüter ab 150,01 Euro bis 1.000 Euro müssen unter dem sogenannten Sammelpool zusammen gefasst werden. Dieser Sammelpool wird dann über fünf Jahre mit jährlich 20% abgeschrieben.
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht nun vor, zur alten Regelung zurück zu kehren. Allerdings soll ein Wahlrecht eingeführt werden und das schon ab 2010. Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 Euro und 410 Euro können dann wieder sofort abgeschrieben werden, sind aber in einem laufend zu führenden Verzeichnis zu erfassen. Die Poolabschreibung für die geringwertigen Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 Euro und 410 Euro ist aber weiterhin möglich. Das Wahlrecht kann allerdings nicht für jedes einzelne Wirtschaftsgut ausgeübt werden sondern ist jährlich auszuüben.
Ob diese Rückkehr zur alten Regelung nun viel zur Wachstumsbeschleunigung beiträgt ist fraglich. Aber zumindest müssen Notebooks zwischen 150,01 Euro bis 1.000 Euro nicht mehr zwangsweise über fünf Jahre abgeschrieben werden, obwohl die amtlichen Tabellen lediglich eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren für Notebooks vorsieht.
Insofern erleichtert die neue, alte Regelung die Abschreibungen von eher günstigen Wirtschaftsgütern erheblich. Insbesondere im genannten Beispiel ist dies von Bedeutung, da PCs, Notebooks und Co. aufgrund der technischen Entwicklungen ohnehin kaum länger als drei Jahre genutzt werden können.
Quelle:
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Lexikon
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- GWG
- Betriebsausgabe
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
kommentiert von Gast am 9. Februar 2010
Hallo Evelyn. Eine Sache bleibt für mich etwas unklar. Sie machen den Beispiel mit dem Notebook, der mit 3 Jahre günstiger abzuschreiben ist als durch einen Sammelposten. Was sit mit den anderen WG, die zwischen 410 und 1000 € sind? Wird es da nach der ND freiwillig entschieden, wie es abzuschreiben ist (nach der gewöhnlichen ND oder durch den Sammelposten)? Gruß Nadja
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kommentiert von eswc eswc am 13. Juni 2011
da PCs, Notebooks BTP-ALBM und Co. aufgrund der technischen Entwicklungen ohnehin kaum länger als drei Jahre genutzt werden können Ist der Hauptgrund
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