Gerichtsvollzieher künftig im Wettbewerb?
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Gerichtlich titulierte Forderungen gibt es in Deutschland viele. Diese müssen bis dato von einem verbeamteten Gerichtsvollzieher eingetrieben werden. Das Problem dabei: Die Gerichtsvollzieher sind völlig überlastet, auf ihren Schreibtischen stapeln sich unzählige Fälle. Die Gläubiger müssen oft lange Zeit darauf warten, bis ihre Forderungen eingetrieben werden können.
Abhilfe soll nun ein neuer Gesetzentwurf schaffen, der am 12. Februar 2010 zur Vorlage beim Deutschen Bundestag eingereicht wurde. Genauer gesagt sind es zwei Gesetzentwürfe, da diese unter anderem das Grundgesetz berühren, welches dafür geändert werden müsste.
Ziele der Gesetzentwürfe
Ziel der Neuerungen soll es sein, dass Gerichtsvollzieher künftig nicht mehr zwingend den Beamtenstatus innehaben müssen. Vielmehr sollten auch Privatunternehmer diese Aufgaben übernehmen können, allerdings unter staatlicher Aufsicht. Dabei soll der Gläubiger aus mehreren privaten Gerichtsvollziehern, die miteinander im Wettbewerb stehen, auswählen können.
Durch diese Privatisierung von Gerichtsvollziehern würde es möglich werden, die Kosten für die Forderungseintreibung auf staatlicher Seite zu senken. Hier werden momentan noch hohe Subventionen geleistet. Außerdem soll die Bürokratie abgebaut werden und Gerichtsurteile bezüglich Forderungen sollen künftig schneller umgesetzt werden.
Entwürfe berühren zwei Gesetze
Zu zwei Gesetzentwürfen musste es kommen, weil zum einen das Gerichtsvollziehergesetz von den Änderungen betroffen wäre, zum anderen das Grundgesetz. Das Grundgesetz kann aber nicht mit einfacher, sondern nur mit 2/3-Mehrheit verändert werden. Obwohl die Entwürfe 2007 schon einmal eingereicht wurden, wurde bis heute noch nicht abschließend darüber entschieden.
Kritiker der Gesetzentwürfe fürchten um deren Umsetzbarkeit und die Unabhängigkeit bzw. Neutralität der Gerichtsvollzieher. Zudem würden die Kosten dadurch ansteigen, sodass kleinere Forderungen nicht mehr eingetrieben werden könnten.
In Anlehnung an: http://www.luebeckonline.com
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