Gegenstände aus Zwangsvollstreckung werden zukünftig im Internet versteigert
(2 Bewertungen)
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries möchte, dass in Zukunft Gegenstände aus Zwangsvollstreckungen auch im Internet versteigert werden können. Sie hat einen Gesetzesentwurf eingereicht, nach dem nicht nur die Versteigerung vor Ort, sondern demnächst auch die Internetauktion zum Regelfall wird.
Zurzeit ist die Versteigerung von beweglichen Gegenständen, aufgrund eines vollstreckbaren Titels vor Ort gebräuchlich. Der Gerichtsvollzieher kann die Gegenstände nur auf Antrag vom Gläubiger oder Schuldner im Internet versteigern. Diese Vorgehensweise ist zeitaufwendig und wenig effektiv. Bei einer Versteigerung vor Ort ist es nötig, dass Versteigerer und Interessenten anwesend sind. Dieses Verfahren ist zeitraubend und durch teilweise lange Anfahrten sehr kostenintensiv.
Gläubiger und Schuldner - beide profitieren
Frau Zypries geht davon aus, dass bei Internetauktionen ungleich höhere Erträge erzielt werden können, als bei einer Versteigerung vor Ort. Eine Auktionsplattform erreicht einen wesentlich höheren Kreis an Interessierten und ist zudem rund um die Uhr zu erreichen.
Gerade für Schuldner bietet die Versteigerung im Internet große Vorteile. Je höher die Erlöse der versteigerten Gegenstände, umso schneller sind die Schulden abgetragen, unter Umständen reicht auch eine geringere Anzahl an Gegenständen, um eine Schuldsumme zu begleichen. Die Gläubiger kommen schneller an ihre offenen Forderungen. Internetauktionen können jederzeit eingestellt werden, dadurch entfallen längere Wartezeiten bis zum nächsten Auktionstermin vor Ort.
Die Durchführung und Regelung des neuen Gesetzes wird Ländersache
Um die Details, wie etwa die Wahl der Auktionsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Versteigerung, oder die Bedingungen für eine Teilnahme am Versteigerungsverfahren, sollen sich die Bundesländer via Rechtsverordnung kümmern.
Der Gesetzesentwurf schließt auch die Zwangsvollstreckung aus Steuerbescheiden und aus Urteilen der Finanzgerichte zugunsten der Finanzbehörde mit ein. Hier sollen ebenfalls Internetauktionen beweglicher Gegenstände (keine Immobilien), neben der Versteigerung vor Ort zum Regelfall werden. Auf der seit Jahren, von der Bundeszollverwaltung erfolgreich betriebenen Plattform www.zoll-auktion.de, können diese Gegenstände versteigert werden.
Quelle:
BMJ BundArtikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Vorlage Abtretungserklärung
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...
Anlage EÜR für 2009 online
Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...
Zuletzt geschrieben
Fachanwälte beraten Unternehmen 
Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...
Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht 
Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...
GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle 
Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...
Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? 
Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...
Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! 
Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den E-Books
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den Vorlagen
Interessante Serien
Neueste Artikel im Magazin
Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
- http://www.content-texte.de
- sabine.hutter@content-texte.de