Gebührenfalle Finanzamt
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Seit dem 01.01.2007 darf das Finanzamt für verbindliche Auskünft dem Steuerpflichtigen eine Gebühr berechnen. Das beschert dem Unternehmer oder den Privatpersonen eine höhere Planungssicherheit hinsichtlich steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Die verbindlichen Auskünfte müssen aber in einem amtlichen Formular beantragt werden. Wer sich also keinen Steuerberater leisten kann, der kann im Notfall auch das Finanzamt befragen. Bisher argumentierte der Finanzbeamte immer mit der Aussage, dass keine steuerliche Beratung erfolgen dürfe. Dazu sei der Steuerberater zu befragen. Eine Auskunft musste auch vor dieser Regelung schon erteilt werden. Eine verbindliche Auskunft kostet seit diesem Jahr Geld.
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