Für wen die Kommanditgesellschaft als Rechtsform geeignet ist

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Die Kommanditgesellschaft ist als Form der offenen Handelsgesellschaft eine Personengesellschaft und besteht aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen. Die Beteiligten schließen sich zusammen, um unter einem gemeinsamen Unternehmen wirtschaftlich zu handeln.

Grundsätzlich ist die Kommanditgesellschaft für den Betrieb eines kaufmännischen Gewerbes geeignet, mit Ausnahme wissenschaftlicher, künstlerischer und freiberuflicher Tätigkeiten. Bei der Kommanditgesellschaft kann es sich um eine Sachfirma, Personenfirma oder Mischfirma handeln, die kaufmännisch tätig ist. Die Größe des Unternehmens ist dabei unerheblich.

Geschäftsführung und Haftung

Da kein Mindestkapital für die Gründung einer Kommanditgesellschaft nötig ist, sondern die jeweilige Einlage der Teilnehmer im Gesellschaftsvertrag festgesetzt ist, ergibt sich eine breite Kapitalbasis. Kennzeichen der Kommanditgesellschaft ist, dass derKomplementär mit seinem gesamten Privatvermögen haftet, der Kommanditist nur in Höhe seiner Einlage.

Im Besonderen ist die Kommanditgesellschaft daher für Personen und Firmen sinnvoll, die in Kooperation mit anderen kaufmännisch wirken, jedoch bestimmte oder alle Teilnehmer von Geschäftsführung und persönlicher Haftung ausschließen möchten. Somit bleibt die Eigenverantwortlichkeit erhalten und die Firma minimiert das Risiko der Teilnehmer im Falle eines finanziellen Verlustes.

Der Familienbetrieb als Kommanditgesellschaft

Besonders zweckmäßig ist die Kommanditgesellschaft als Rechtsform für Familienunternehmen, da nur eine Person, im Normalfall der Inhaber der Firma, mit seinem gesamten Privatvermögen einsteht, die Kommanditisten nur begrenzt. Daraus folgend besitzen die Kommanditisten jedoch auch wenig Kontrollmöglichkeit und keine Rechte zum Eingriff in die Geschäftsführung, und die Eigenverantwortlichkeit des Inhabers bleibt erhalten.

Vor allem Familienunternehmen, die Kapital an der Börse aufnehmen möchten, wählen daher die Kommanditgesellschaft, um das finanzielle Risiko zu minimieren und die Geschäftsführung zu steuern. Den Bedürfnissen größerer Firmen mit vielen Beteiligten entspricht die Kommandit- Aktiengesellschaft als Rechtsform. Als Außenwirkung einer Kommanditgesellschaft ergibt sich zusätzlich, dass potenzielle Geschäftspartner die Firma als solvent erkennen, da der Komplementär im Gegensatz zu allen Teilhabern an einer GmbH mit seinem gesamtenVermögen haften muss.
 

Quelle:
Förderland

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  • Sabine Hutter
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