Für Krankenkassen Steuerbescheid künftig einziger Einkommensnachweis

(2 Bewertungen) +2 -0


Selbstständige, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen sich in diesem Jahr auf einzelne Änderungen einstellen. So können sie ein gesunkenes Einkommen bei der jeweiligen Krankenkasse nur noch durch einen gültigen Einkommenssteuerbescheid nachweisen. Diese Entscheidung wurde in den vergangenen Monaten vom Bundessozialgericht geregelt. Lange Zeit war unklar, wie die Einkommenshöhe von Selbstständigen gegenüber den Krankenkassen nachgewiesen werden kann. Auch weiterhin dient jedoch der ermittelte Gewinn als Ausgangswert.

Krankenkassen müssen keine weiteren Vorlagen akzeptieren

Demnach liegt es im Ermessen der Krankenkassen, ob sie weitere Vorlagen vom Versicherten akzeptieren oder nicht. Ein sinkender Gewinn kann nach der Entscheidung der Richter jedoch nur durch den Steuerbescheid bestätigt werden. Grundsätzlich können die Versicherten jedoch auch dann nicht mit einem rückwirkend herabgesetzten Beitrag rechnen. Erst ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Steuerbescheides ist dies durch die Krankenkassen möglich. Diese Regelung muss auf die Form des Krankenkassenbeitrages zurückgeführt werden. Demnach wird der Beitrag immer endgültig nach dem zuletzt ermittelten Gewinn gezahlt.

Tipps für Steuerzahler

Wenn Unternehmer und Selbstständige bemerken, dass die eigenen Gewinne drastisch sinken, sollten sie sich schnellstmöglich um einen Steuerbescheid beim Finanzamt bemühen, denn nur so können sie den Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse mindern. Hierfür lohnt es sich in der Regel auch, bei den Finanzbehörden auf eine schnelle Bearbeitung zu drängen, sodass bis zum Steuerbescheid nicht mehrere Monate verstreichen.

Unabhängig von der aktuellen Rechtslage bietet es sich an, dass Gespräch mit der eigenen Krankenkasse zu suchen und somit nach einer kulanten Handhabung zu fragen. Einige Krankenkassen werden ihren Versicherten sicherlich auch weiterhin entgegen kommen. Grundsätzlich benötigen Versicherte aber auch dann geeignete Unterlagen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen Vorauszahlungsbescheid oder auch eine Steuerberechnung handeln.
 


Quelle:
Selbständigentipps

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Über den Autor Xing_icon Facebook_iconGoogle_plus_iconYoutube_icon