Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen

(1 Bewertungen) +1 -0


Die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung lief ursprünglich nur noch bis zum 31.12.2010. Allerdings plant die Regierung, die Versicherung auch darüber hinaus zu ermöglichen. Anmelden kann sich jeder, der eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Der Antrag muss bis einen Monat nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden und innerhalb der letzten zwei Jahre vor diesem Beginn muss der Antragsteller wenigstens zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein.

Kosten und Leistungen

Die Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung sind sehr günstig. Sie richten sich nach einem Bemessungsentgelt von 638,75 Euro pro Monat in den alten und 542,50 Euro pro Monat in den neuen Bundesländern. Die Bemessungsgrundlage für die Zahlung von Leistungen im Fall der Fälle richtet sich dagegen nach der Qualifikation des Versicherten. Hierbei sind Bemessungsgrundlagen zwischen 1.302 und 3.066 Euro möglich.

Damit liegen die Beiträge günstiger, als in der Pflichtversicherung, wo Bemessungsgrundlagen für Leistungen und Beiträge gleich sind. Sie richten sich nach dem erzielten Einkommen. Da die freiwillige Arbeitslosenversicherung unter diesen Gesichtspunkten aber nicht kostendeckend arbeitet, wird überlegt, ob die Beiträge im kommenden Jahr erhöht werden. Derzeit übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, so dass die freiwillige Versicherung von den Beiträgen aus der Pflichtversicherung subventioniert werden muss.

Quelle:
in Anlehnung an: Der Steuerzahler Mai 2010, S. 138

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgenden Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...

Interessantes aus den E-Books

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Über den Autor Xing_icon

  • kein Profilbild vorhanden
  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
  • http://www.content-texte.de
  • sabine.hutter@content-texte.de