Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen
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Die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung lief ursprünglich nur noch bis zum 31.12.2010. Allerdings plant die Regierung, die Versicherung auch darüber hinaus zu ermöglichen. Anmelden kann sich jeder, der eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Der Antrag muss bis einen Monat nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden und innerhalb der letzten zwei Jahre vor diesem Beginn muss der Antragsteller wenigstens zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein.
Kosten und Leistungen
Die Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung sind sehr günstig. Sie richten sich nach einem Bemessungsentgelt von 638,75 Euro pro Monat in den alten und 542,50 Euro pro Monat in den neuen Bundesländern. Die Bemessungsgrundlage für die Zahlung von Leistungen im Fall der Fälle richtet sich dagegen nach der Qualifikation des Versicherten. Hierbei sind Bemessungsgrundlagen zwischen 1.302 und 3.066 Euro möglich.
Damit liegen die Beiträge günstiger, als in der Pflichtversicherung, wo Bemessungsgrundlagen für Leistungen und Beiträge gleich sind. Sie richten sich nach dem erzielten Einkommen. Da die freiwillige Arbeitslosenversicherung unter diesen Gesichtspunkten aber nicht kostendeckend arbeitet, wird überlegt, ob die Beiträge im kommenden Jahr erhöht werden. Derzeit übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, so dass die freiwillige Versicherung von den Beiträgen aus der Pflichtversicherung subventioniert werden muss.
Quelle:
in Anlehnung an: Der Steuerzahler Mai 2010, S. 138Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgenden Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Bemessungsgrundlage
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