Franchise-Vertrag: Diese Punkte müssen enthalten sein
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Teil 6 von 7 aus der Serie:
Das Franchising ABC
Das Franchising ABC
- Diese Leistungen sollten beim Franchising geboten werden
- Das sollten Sie bedenken, wenn Sie mit Franchising gründen wollen
- Die Planung beim Franchising
- Die Finanzplanung
- Prüfen Sie die Verträge
- Franchise-Vertrag: Diese Punkte müssen enthalten sein
- So wird Ihr Franchising zum Erfolg
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, einen Franchise- Vertrag als Franchisenehmer abzuschließen, sollten Sie in jedem Fall diewichtigsten Vertragsbestandteile kennen. Zu welchen Punkten der Franchise- Vertrag unbedingt eine Regelung enthalten sollte, zeigen wir Ihnen hier.
Schutzrechte und Leistungen des Franchisegebers
In jedem Fall muss das Vertragsgebiet bezeichnet sein und ein Gebietsschutz sollte ebenso vereinbart werden. So können Sie sich vor Konkurrenz aus den eigenen Reihen schützen. Lassen Sie im Vertrag auch unbedingt Regelungen zuWarenrechten und Schutzrechten aufnehmen, um selbst auf der sicheren Seite zu sein.
Der Franchisegeber bietet oftmals Schulungen an und sollte diese ebenfalls im Vertrag benennen. Bedenken Sie: Ihre Pflicht als Franchisenehmer ist es, an diesen Schulungen teilzunehmen. Neben anfänglichen Schulungen sollten auch laufend Weiterbildungen angeboten werden. Achten Sie auf entsprechende Vereinbarungen. Ebenso wichtig sind weitere Leistungen, die der Franchisegeber bietet, wie gemeinschaftliche Werbung, Buchhaltung oder den Einkauf.
Laufzeiten und Gebühren
Außerdem muss der Franchise-Vertrag in jedem Fall eine Laufzeit für die Verträge beinhalten und Angaben zur Kündigung des Vertrages. Dazu zählen insbesondere Angaben dazu, wann ein Kündigungsrecht besteht und welche Folgen die Kündigung mit sich bringt. Zusätzlich müssen Angaben zu einem eventuellen Wettbewerbsverbot enthalten sein.
Weiterhin werden vom Franchisegeber Gebühren verlangt. Diese untergliedern sich in eine höhere Startgebühr, die meist fix ist und eine laufende Gebühr, die umsatzabhängig ist. Sie wird in der Regel vom Bruttoumsatz errechnet und stellt einen prozentualen Wert dar. Die Höhe der Gebühren sollte im Vertrag unbedingt festgehalten werden.
Sofern es mit der EG-Gruppen-Freistellungsverordnung vereinbar ist, sollten auch Preisempfehlungen oder einheitliche Preise in allen Filialen vertraglich geregelt werden.
Quelle:
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