Fragebogen Rentenversicherungspflicht bei Existenzgründungszuschuss

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Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat einen Fragebogen mit dem Titel: "Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs eines Existenzgründungszuschusses nach § 421l des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches - Arbeitsförderung (SGB III) -", den Gründer ausfüllen müssen.

Mit dem Fragebogen werden nähere Angaben zur selbständigen Tätigkeit, bspw. ob der Gründer im Gartenbau tätig ist, abgefragt. Weiterhin muss der Gründer entscheiden, ob er nur den halben Regelbeitrag, den Regelbeitrag oder Einkommensgerecht seine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen will. Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss erhalten, sind i.d.R. in diesem Zeitraum bei der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie müssen mindestens den Mindestbeitrag zur Rentenversicherung zahlen.

Fragebogen zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht (PDF, 855 KB)

Scheinselbständigkeit ausschließen

Die DRV prüft ebenfalls ab, ob eine Scheinselbständigkeit besteht. Als Gründer kann man diese Prüfung mit dem Formular Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichern Status (PDF, 355 KB) vorab erledigen. Auftragnehmer und Auftraggeber können mit dem Formular die Feststellung, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, beantragen.


Quelle:
Eigene Erfahrungen

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  • Hallo Herr Montag,

    diese Einschätzung wird ja zum Zeitpunkt der Existenzgründung vorgenommen.

    Was aber passiert wenn Jahre später (hier: Ich-AG Bezug 2006 bis 2008, Prüfung beim Auftraggeber 2011) im Nachgang festgestellt wird, dass es sich in Wahrheit um ein Angestelltenverhältnis gehandlet hat? Sprich Eine Scheinselbstständigkeit attestiert wird.

    Muss ich dann die Leistungen zurück zahlen? Im Grunde habe ich diese dann ja zu Unrecht bezogen. Gibt es da Präzedenzfälle oder Erfahrungen?

    Vielen Dank für ihre Einschätzung,

    mit freundlichem Gruß,

    Holger Resack

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    • Es tut mir leid, dahin gehend habe ich keine Erfahrungen bisher sammeln können. Stellen Sie doch bitte die Frage einfach mal im Ratgeber, hier als Kommentar unterhalb eines Artikels  wird sie von Weniger Leuten gefunden. Im Ratgeber lesen mehr Fachleute mit und antworten natürlich auch.

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