Formular Anlage EÜR 2009

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Die Anlage EÜR enthält genaue beschriebene Vorschriften wie die äußere Form der Gewinnermittlung von Freiberuflern und nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen gegliedert sein muss. Das Bundesministerium für Finanzen hat zum Verständnis eine umfangreiche Ausfüllhilfe zum Formular erstellt.

Das Formular kann jeder nicht bilanzierungspflichtige Unternehmer nutzten. Für Kleinunternehmer und Freiberufler ist das Formular nach Ansicht einzelner Gerichte jedochnicht verpflichtend.

Anders als die landläufige Meinung es aussagt, schreibt das Finanzministerium mit der Anlage EÜR den Unternehmern keinesfalls die Gliederung ihrer Buchhaltung vor. Der Unternehmer muss am Jahresende nur eine sachlich richtige Zuordnung seiner Einnahmen und Ausgaben zu den entsprechenden Formularfeldern herstellen können.

Welche Einnahmen und Ausgaben gehören in das Formular?

Der Unternehmer erfasst in der Gewinnermittlung zuerst seine betrieblichen Einnahmen. Dazu gehören u.a. die getätigten Umsätze, die Umsatzsteuer- und Vorsteuererstattungen, Zinsen und ähnliche Erträge sowie Veräußerungserlöse von Wirtschaftsgütern, die zumBetriebsvermögen zählen.

Weiterhin werden alle Betriebsausgaben, wie u.a. für Wareneingang, Umsatzsteuerzahlungen, Kfz- und Raumkosten,Personalkosten, Abschreibung sowie Versicherungen und Beiträge.

Die Summe der Betriebseinnahmen abzüglich der Summe der Betriebsausgaben ergibt den Gewinn des Wirtschaftsjahres.

Formular zum Download

Anlage EÜR 2009 (PDF, 42 KB)

Formular Anlageverzeichnis 2009 (PDF, 12 KB)

Die Formulare werden vom Bundensfinanzministerium zur Verfügung gestellt.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.