Fördermittel für Weiterbildung
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Seit dem 01.01.2010 gibt es höhere Fördermittel für die Weiterbildung. Waren es bisher nur 154 Euro jährlich, die Sie in Anspruch nehmen konnten, sind es jetzt sogar schon bis zu 500 Euro der Kosten. Die Fördermittel stehen jedem Arbeitnehmer oder Selbstständigen zu, der innerhalb bestimmter Verdienstgrenzen liegt. Diese sind für 2010 auf 25.600 Euro für Einzelpersonen bzw. 51.200 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare festgelegt worden. Wie hoch Ihr Einkommen ist, können Sie aus den Einkommenssteuerbescheiden der vergangenen Jahre ablesen.
Die Fördermittel beantragen
Wollen Sie die Fördermittel beantragen, so sollten Sie zunächst die kostenlose Hotline unter 0800 – 26 23 000 anrufen. Dort erfahren Sie, welche Weiterbildungsberatungsstelle in Ihrer Nähe zuständig ist und können mit dieser einen Termin vereinbaren. Zum Termin benötigen Sie neben Ihrem Ausweis auch einen Einkommensnachweis. Haben Sie bereits die Entscheidung getroffen, welche Weiterbildung Sie wünschen, geben Sie dies beim Termin bekannt. Andernfalls lassen Sie sich beraten, welche Weiterbildung in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.
Am Ende des Gesprächs erhalten Sie einen Gutschein, der die förderfähigen Weiterbildungsmaßnahmen auflistet. Mit diesem Gutschein können Sie sich bei Ihrem Weiterbildungsträger anmelden und erhalten einen 50-prozentigen Rabatt auf die Kosten. Der maximale Rabatt liegt dann bei 500 Euro.
in Anlehnung an: Der Steuerzahler Mai 2010, S. 137
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