Förderkredite - Banken bleiben verhalten
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Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Regierung zahlreiche Mittel geschaffen, um Unternehmen zu unterstützen. Eines dieser Mittel ist das Sonderprogramm der KfW. Insgesamt sollen damit Unternehmen gestützt werden, die aufgrund der Krise in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Es stehen 40 Milliarden Euro im Sonderprogramm zur Verfügung.
Dabei werden die Förderkredite von der KfW als bankdurchgeleitete Kredite gewährt. Die KfW selbst stellt die Banken von bis 90 Prozent der Haftung frei, fungiert also als eine Art Bürge. Damit soll den Banken die Zusage solcher Kredite um einiges erleichtert werden. Dennoch sind bisher die Banken recht zögerlich, wenn es um die Durchleitung der Darlehen geht. Und das, obwohl das Sonderprogramm noch weitere Vorteile bietet.
Darunter ist insbesondere die Förderung nicht nur für Investitionen, sondern auch für Betriebsmittel zu nennen. Außerdem können sogar große Unternehmen mit mehr als 500 Millionen Euro Umsatz vom Sonderprogramm profitieren. Ebenso loben die Banken, dass selbst bei schlechteren Bonitäten die Darlehensaufnahme ermöglicht wird.
Kritik am Sonderprogramm
Dennoch gibt es natürlich auch Kritiker, die sich gegen das Sonderprogramm der KfW aussprechen. Insbesondere die teils langen Bearbeitungszeiten, sowie die zahlreichen Unterlagen, die eingereicht werden müssen, werden hierbei kritisiert. Auch sei es vielen Unternehmern nicht möglich, alle Unterlagen binnen kürzester Zeit zu erstellen, das Geld werde aber dringend benötigt.
Ein weiterer Kritikpunkt liegt bei den Betriebsmittelkrediten. Diese werden lediglich zu 60 Prozent abgesichert. Damit trägt die Bank selbst noch ein 40-prozentiges Risiko. Und aus eben diesem Grund verwehren viele Hausbanken ihren Kunden die Förderkredite. Der BDI-Sprecher Thomas Hüne fordert deshalb, dass auch bei den Betriebsmittelkrediten eine Haftungsfreistellung in Höhe von 90 Prozent eingeführt wird.
Ebenfalls wird die Stichtagsregelung häufig kritisiert. Diese besagt, dass nachgewiesen werden muss, dass das Unternehmen zum Stichtag 01.07.2009 nicht verschuldet war. Außerdem dürfen keine Zahlungsrückstände vorhanden sein, die länger als 30 Tage bestanden haben. Ebenso wenig darf das Unternehmen weder auf einer „Watchlist" gestanden, noch einen „Non-Performing-Loan-Status" aufgewiesen haben. Das sei laut Banken jedoch recht schwierig, da auch Kunden auf diesen Listen stünden, die eine gute Bonität aufwiesen, jedoch in einer kritischen Branche tätig seien.
Sonderprogramm nicht immer geeignet
Die Darlehen aus dem Sonderprogramm werden zwischen 4,30 Prozent und 7,15 Prozent verzinst. Erstere Zinssätze werden nur für Unternehmen mit einer A-Bonität gewährt, letztere für Unternehmen mit G-Bonität. Diese Zinsen sind laut Experten jedoch völlig überteuert, zahlreiche andere Möglichkeiten, Investitionen zu tätigen, wären deutlich günstiger. Deshalb bieten viele Banken ihren Kunden das Sonderprogramm gar nicht an.
Quelle:
Pro Firma 07/2009, S. 42 - 45Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgenden Artikel gelesen:
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Lexikon
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