Fahrtenbuch niemals mit Excel schreiben

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Mit dem Artikel "Kleine Mängel im Fahrtenbuch sind unschädlich" haben wir darauf hingewiesen, dass bei kleineren Mängeln das Fahrtenbuch nicht als Ganzes verworfen wird.

Das Hessische Finanzgericht hat mit seinem Urteil vom 23.01.2009, Az. 13 K 2874/07 klargestellt, das ein mit Excel geführtes Fahrtenbuch nicht als kleiner Mangel anzusehen ist. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige, wie im verhandelten Fall, die Exceltabelle penibel geführt hat.

Fazit

Ein Fahrtenbuch sollte immer handschriftlich oder mit einem zugelassenen Programm, zeitnah zur absolvierten Fahrt, geschrieben werden.

Fahrtenbuch-Software – kleine Kosten, hohe Wirkung

Die richtige Software für Fahrtenbücher zu finden, erleichtern wir Ihnen mit den unten stehenden Anzeigen. Dabei werden Sie vielleicht in erster Linie an die Kosten denken, die eine solche Software mit sich bringt. Bedenken Sie aber, wie hoch der Schaden wäre, wenn Sie tatsächlich Ihr gesamtes Fahrtenbuch verwerfen und alle Fahrten aus eigener Tasche zahlen müssten. Insofern lohnt sich die Investition.

Achten Sie aber auch mit der richtigen Software darauf, dass Sie Ihr Fahrtenbuch immer sehr genau und penibel führen. Empfehlenswert ist es, sofort nach jeder Fahrt die notwendigen Einträge im Fahrtenbuch vorzunehmen. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase geht Ihnen das so in Fleisch und Blut über, dass Sie stets ein rechtssicheres Fahrtenbuch beim Fiskus vorlegen können. Andernfalls bleibt Ihnen lediglich die Ein-Prozent-Regelung, die aber vielfach zu Ihren Ungunsten ausfallen dürfte. Deshalb sollten Sie die Arbeit auf sich nehmen, ein Fahrtenbuch zu führen.

Das handschriftlich erstellte Fahrtenbuch ist die zweite Möglichkeit, allerdings ist diese um einiges aufwändiger, als die Arbeit mit einer Software. Hier müssen Sie selbst entscheiden, welchen Aufwand Sie mit Ihrem Fahrtenbuch betreiben wollen.

Gesetzlich zugelassene Software für Fahrtenbücher


Quelle:
Eigene Erfahrungen

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