Existenzgründung mit dem Gründungszuschuss
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Seit dem 01.08.2006 können Arbeitslose für die Gründung eines Unternehmens im Haupterwerb (min. 15 Wochenarbeitsstunden) gemäß SGB III eine Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen. Der Gründungszuschuss wird in 2 Phasen eingeteilt:
In Phase 1 erhält der Gründer für die Zeit von 9 Monaten sein individuelles Arbeitslosengeld zuzüglich 300 EUR Sozialversicherungspauschale.
In der Phase 2 kann (muss aber nicht) für weitere 6 Monate die Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 EUR gewährt werden.
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Gründungszuschusses einen Mindestanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) von 90 Tagen haben und auch mindestens für 1 Tag arbeitslos gewesen sein. Ein Wechsel aus einem versichungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis direkt in die Selbständigkeit wird nicht gefördert. Mit jedem Tag, an dem der Gründungszuschuss gewährt wird, verringert für den Existenzgründer die Tage mit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Durch die freiwillige Arbeitslosenversicherung kann jedoch ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben werden.
Weitere Voraussetzungen für die Gewährung des Gründungszuschusses sind zum einen die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zum Gründungsvorhaben sowie der Nachweis der persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Fachkundige Stellen, die Auskunft über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens geben können sind z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute oder Gründungszentren. Der Nachweis der persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ist von der Agentur für Arbeit zu bewerten.
Rentenversicherungspflicht besteht nur für Existenzgründer in bestimmten Berufszweigen, wie z. B. Handwerker oder Pflegepersonen. Alle anderen Unternehmer können auf Antrag freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung entrichten.
Die Krankenversicherung kann vom Gründer frei gewählt werden, also entweder privat oder bei Erfüllung von Vorversicherungszeiten freiwillig gesetzlich. Welche Versicherung für den Existenzgründer vorteilhafter ist, hängt in erster Linie von seinen persönlichen Lebensumständen und Vorerkrankungen ab.
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