Existenzgründerzuschuss vermindert ALG II Anspruch

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Das Bundessozialgericht in Kassel hat mit seiner Entscheidung vom 06.12.2007 unter dem Az. B 14/7b AS 16/06 R für Rechtsklarheit gesorgt. Demzufolge wird bei einer Bedarfsgemeinschaft der Anspruch auf ALG II vermindert, wenn ein Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft einen Existenzgründerzuschuss erhält. In der Begründung erläutert das Bundessozialgericht, dass der Existenzgründerzuschuss in der Startphase des Unternehmens für die Sicherung des Lebensunterhaltes gezahlt wird. Der Zuschuss soll nicht dazu dienen, Startinvestitionen für das Unternehmen zu tätigen. ALG II wird ebenfalls zur Sicherung des Lebensunterhaltes gezahlt. Zur Vermeidung einer Doppelförderung wird somit dieser ALG II Anspruch gekürzt.

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