Erpresser droht mit Google-Herunterstufung

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Jedes Werkzeug, so zeigt die Geschichte der Menschheit, kann zum Guten wie zum Schlechten ge- oder missbraucht werden. Das gilt auch für die Suchmaschinen, das wohl mächtigste Werkzeug in der virtuellen Welt. Das Ranking von Webseiten, insbesondere von solchen mit Verkaufsabsichten, entscheidet heute über ganze Existenzen und Lebensläufe. Die Möglichkeit, dieses Ranking gezielt zu beeinflussen, bietet Cyber-Kriminellen ganz neue Möglichkeiten. Ein derartiger Zeitgenosse hat jetzt versucht, einen Online-Shop für Holzspielzeug um 5000 Euro zu erpressen. Das Druckmittel des Erpressers war die Drohung, die Shop-Seite über Badlinks zu verknüpfen, um dadurch eine Abstufung des Suchmaschinenrankings zu erreichen. 

Gutes SEO verkauft Produkte

Das Zauberwort SEO, zu Deutsch Suchmaschinenoptimierung, bildet den technischen Rahmen für diesen Erpressungsversuch. Im unüberschaubaren Netz dienen Suchmaschinen als Lotsen. Wobei die Verwendung des Plurals in diesem Kontext fast obsolet ist, denn marktbeherrschend ist die Suchmaschine des amerikanischen Unternehmens Google. Durch den Google Index wird bestimmt, in welcher Reihenfolge die Adressen von Webseiten in der Ergebnisliste erscheinen, wenn nach zu ihnen passenden Schlüsselwörtern gesucht wird. 

Die Reihenfolge ist wesentlich für den Erfolg einer Webseite, denn nur wenige Nutzer schauen sich die Suchergebnisse an, die Google auf die hinteren Plätze gesetzt hat. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Dienstleistern, die sich darauf spezialisiert haben, Webseiten durch SEO so zu gestalten, dass sie im Google Index möglichst weit vorne liegen. Hierdurch soll insbesondere für Online-Shops ein Vorteil gegenüber einem Mitbewerber realisiert werden.

Erpressung mit "Anti-SEO"

Dem Erpresser, der von dem Holzspielzeug-Anbieter 5000 Euro erhalten wollte, war der ehrliche Verdienst mit SEO wohl zu aufwändig und er beschritt einen anderen Weg. Er drohte, die Algorithmen von Google gezielt einzusetzen, um den Holzspielzeugladen möglichst spät in den Suchergebnissen zu erhalten. Die Position des Ladens gegenüber einem Mitbewerber wäre damit nachhaltig geschwächt.

Der Suchmaschinenbetreiber nimmt diesen Vorfall gelassen, was wohl sein gutes Recht ist. Denn eine Suchmaschine ist keine Cyber-Polizei und eine gute Position beim Google-Ranking gehört nicht zu den verbrieften Rechten eines Shopbetreibers.   


Quelle:
Eigene Erfahrungen

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