Erleichterungen für Existenzgründer gefordert
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Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, kurz DIHK, hat seinen Gründerreport 2010 vorgelegt und fordert darin zahlreiche Erleichterungen für Existenzgründer. Insbesondere der Bürokratieabbau steht dabei im Vordergrund.
Die 4 wichtigsten Forderungen des DIHK
Der D IHK hat in seinem Gründerreport 2010 vier besonders wichtige Forderungen herausgestellt:
1. Einnahme-Überschuss-Rechnung
Existenzgründer sollen künftig keine Einnahme-Überschuss-Rechnungs-Formular mehr bei der Steuererklärung ausfüllen müssen. Dieses Formular ist laut D IHK so kompliziert gestaltet, dass es kaum ohne die Hilfe eines Steuerberaters ausgefüllt werden kann.
2. Umsatzsteuervoranmeldung
Weiterhin fordert der DIHK, dass die Umsatzsteuervoranmeldung bei Gründern künftiggenerell quartalsweise erfolgen solle und nicht mehr monatlich. Auch nach einer Anlaufzeit sollten die Beträge für die Umsatzsteuer so angepasst werden, dass die quartalsweise Abgabe mehr Unternehmern zur Verfügung steht.
3. unverhältnismäßige Belastungen durch Kommunen
Ebenfalls verlangt man, dass Kosten und Belastungen für Gründer, die unverhältnismäßig hoch sind, aus kommunalen Satzungen gestrichen werden. Dies gilt etwa für die Parkplatzablöse in Großstädten, wo eine Abgabe verlangt wird, wenn nicht ausreichend Kundenparkplätze zur Verfügung stehen. Diese Abgabe erreicht schnell einen fünfstelligen Bereich.
4. Gewerbeanzeigen
Zusätzlich fordert der DIHK, dass die Industrie- und Handelskammern künftig ebenfalls Gewerbeanzeigen annehmen dürfen. Dadurch müssten Gründer nicht erst zum Gewerbeamt.
Weniger Aufwand durch arbeitslose Gründer
Ebenfalls fordert der DIHK, dass die Arbeitsagenturen weniger Gründer mit nicht tragfähigen Konzepten zu den Industrie- und Handelskammern schicken. Der Aufwand, diese Konzepte zu prüfen, sei eindeutig zu hoch. Vor allem, wenn es um die Verlängerung des Gründungszuschusses gehe, landeten zahlreiche Konzepte auf den Tischen der IHK-Mitarbeiter. Allerdings benötigen die Arbeitsagenturen gar kein Prüfsiegel einer sachkundigen Stelle für die Verlängerung des Zuschusses.
Ein Punkt jedoch wurde vom DIHK nicht angesprochen: Nämlich die Zwangsmitgliedschaft in einer der 80 Industrie- und Handelskammern, die mit Kosten verbunden ist. Diese soll auch nach dem neuen Gründerreport 2010 nicht abgeschafft werden.
in Anlehnung an: http://www.gruendungszuschuss.de
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