Erleichterungen bei Verbraucherdarlehen

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In Zukunft sollen die Verbraucher bei Kreditverträgen besser informiert und vor Lockangeboten, welche unseriös sind, geschützt werden. Gleichzeitig wird in der Europäischen Union der bargeldlose Zahlungsverkehr vereinfacht, denn der Bundestag hat folgende Gesetzte verabschiedet: das Gesetz zur "Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie", des „zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie" und das Gesetz zur „Neuerung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht".

Neue Regelungen der Verbraucherdarlehen

Die Regelung bei Verbraucherdarlehen sieht jetzt so aus, dass der Verbraucher über die hauptsächlichen Bestandteile eines Kredites schon vor Abschluss des Vertrages informiert wird. So wird es möglich gemacht, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen und eine sichere Entscheidung zu treffen. Auch die Werbung für Darlehensverträge soll besser geregelt werden. Es dürfen bei Werbungen nicht nur für den Verbraucher positive Zahlen, wie beispielsweise ein niedriger Zinssatz aufgeführt sein, es müssen auch die Folgekosten angegeben sein und an einem realistischen Beispiel erklärt werden.

Des Weiteren gilt bei den Verbraucherdarlehen ein einheitliches Muster für die Angebote, hier werden alle Darlehenskosten erkennbar und können bei mehreren Angeboten besser verglichen werden. Da die Muster europaweit Gültigkeit haben, besteht die Möglichkeit der Einholung von Angeboten aus dem europäischen Ausland. Weiterhin gilt ein neues Kündigungsrecht. Vom Darlehensgeber dürfen unbefristete Verträge nur dann gekündigt werden, wenn eine Frist von wenigstens zwei Monaten vereinbart worden ist. Jedoch dürfen die Verbraucher unbefristete Verträge jederzeit kündigen und eine Kündigungsfrist darf nicht mehr als einen Monat betragen.

Darlehen von befristeten Verträgen dürfen vom Verbraucher ab sofort teilweise oder ganz zurückbezahlt werden, sofern dieser Vertrag nicht durch ein Grundpfandrecht gesichert ist. Eine Vorfälligkeitsentschädigung seitens des Darlehensgebers darf höchstens ein Prozent des Betrages, welcher vorzeitig bezahlt wird, betragen. Neben den Darlehensverträgen sind auch andere Finanzierungsgeschäfte von der Neuregelung erfasst, dies bedeutet, dass Verbraucher ebenso bei Teilzahlungsgeschäften oder Finanzierungsleasingverträgen genauso geschützt sind.

Regelung der Zahlungsdienste

Künftig gelten europaweite, fast einheitliche Gesetze und Pflichten bei Zahlungsdienstleistungen im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Beispielsweise bei Überweisungen, Kartenzahlungen oder Lastschriften gelten erstmals nicht nur für inländische, sondern auch für grenzüberschreitende Verfahren Einheitsregeln. Dadurch wird sowohl das bargeldlose Zahlen vereinfacht als auch die Rechtssicherheit aller Beteiligten erhöht. Anbietern von Zahlungsdiensten ist es durch einen einheitlichen Euro-Zahlungsraum erlaubt, Zahlungen in Euro europaweit zu entrichten.

Regelung des Widerrufs- und Rückgaberechts

Die schon bestehenden Vorschriften werden neu geordnet, was bei Verbraucherverträgen und Versicherungsverträgen zu einer größeren Rechtssicherheit führt. Wettbewerbsrechtlichte Abmahnungen oder unbefristete Rechte haben Unternehmer nicht mehr zu befürchten, wenn sie das neueMuster für die Belehrung des Widerrufs- und Rückgaberechts nutzten.

In Kraft tritt die Vorschrift zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie am 31. Oktober 2009, zum 11. Juni 2010 folgen die übrigen Gesetze.

Quelle:
BMJ

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