Erfolgreich Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen - So geht's

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Das Steuerchaos in Deutschland ist seit Jahr und Tag für viele Menschen undurchsichtig. Während die meisten mit der einfachen Lohnsteuererklärung noch gut zurecht kommen, wird es spätestens bei der Einkommenssteuer, die Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler zahlen, schwierig. Experten gehen davon aus, dass sich selbst die Finanzbeamten nicht immer zu 100 Prozent mit dem deutschen Steuerrecht auskennen und deshalb jeder dritte Steuerbescheid falsch ist.

Deshalb gilt, dass Sie als Existenzgründer oder Ihr steuerlicher Berater den Steuerbescheid genau überprüfen sollten. Dabei ist jedoch Schnelligkeit gefragt, denn ein Einspruch gegen den Steuerbescheid ist maximal binnen Monatsfrist nach dem Bekanntwerden des Bescheids möglich. Als bekannt gegeben gilt der Bescheid beim Postversand drei Tage nach Aufgabe zur Post. Bei der Übersendung mit Zustellungsurkunde gilt der Steuerbescheid als bekannt gegeben, wenn er überbracht wurde. Der Tag der Bekanntgabe wird bei der Monatsfrist nicht angerechnet.

Steuerbescheid - Änderungen müssen angegeben werden

Einen Einspruch gegen den Steuerbescheid können Sie in vielen Fällen einlegen. Insbesondere dann, wenn das Finanzamt von den Angaben in Ihrer Steuererklärung abgewichen ist, sollten Sie hellhörig werden. Denn grundsätzlich ist es dazu verpflichtet, solche Abweichungen im Steuerbescheid anzugeben. Sind sie nicht angegeben, können Sie Einspruch einlegen. Gleiches gilt, wenn die Begründung für die Abweichungen fehlt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass das Finanzamt falsch gerechnet hat, ist der Einspruch ebenso zulässig. Dies gilt auch dann, wenn Sie einen verloren gegangenen Beleg wieder gefunden haben. Unterschieden wird in den Einspruch, der außergerichtlich abläuft und keine Kosten verursacht, und den Berichtigungsantrag. Letzterer wird oft gestellt, wenn kleine Fehler im Steuerbescheid gefunden wurden. Allerdings ist dieser nicht gerichtlich zu verfolgen, weshalb vorsorglich der Einspruch mit eingereicht werden sollte.

Einspruch gegen Steuerbescheid und die Fristen

Wie bereits erwähnt, sind die Fristen für den Einspruch gegen den Steuerbescheid entscheidend. Jedoch können Sie diese verlängern, wenn Sie nachweisen können, dass Sie bei Zugang des Bescheids auf einer Urlaubsreise oder auf Kur waren. Bei ernsten Erkrankungen und Unfällen ist dies ebenfalls zulässig.

Das Finanzamt wird den Einspruch zunächst prüfen. Sollten Sie eine abschlägige Mitteilung erhalten, können Sie gerichtlich gegen den Steuerbescheid vorgehen, allerdings erst, wenn das Einspruchsverfahren abgeschlossen ist. Legen Sie jedoch nur bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit des Steuerbescheids Einspruch ein, da Sie andernfalls evtl. noch mehr nachzahlen müssen und durch ein Gerichtsverfahren verursachte Kosten zu Ihren Lasten gehen.

Quellen:
Lohnsteuer-Kompakt
Erwin Ruff

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