Endlich Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum häuslichen Arbeitszimmer
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Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich jüngst mit einem Fall, bei dem es sich wieder einmal um die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers drehte.
Lehrer hatte geklagt
Seit 2007 ist es nicht mehr möglich, ein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuererklärung geltend zu machen. Ein Lehrer, dem von seinem Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wurde, hatte Klage gegen die Neuregelung eingereicht, die von der Großen Koalition verabschiedet worden war. Während bis 2006 jährlich höchstens 1.250 Euro für das häusliche Arbeitszimmer geltend gemacht werden konnten, wurde der Abzug jetzt vollständig gekappt. Bis 2006 war der Abzug möglich, wenn die berufliche oder unternehmerische Tätigkeit mehr als zur Hälfte im heimischen Arbeitszimmer erledigt worden war oder vom Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wurde.
Verfassungswidrigkeit
Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 6. Juli 2010 (Az.: 2 BvL 13/09) die seit 2007 geltende Regelung gekippt und erklärt, dass sie in Teilen verfassungswidrig sei. Nun ist der Gesetzgeber gefragt, denn eine neue Regelung muss her. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit, bereits jetzt zu beantragen, dass die von Ihnen angegebenen Aufwendungen sofort akzeptiert werden. Dies wird durch eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums für Finanzen möglich.
Der Steuerzahler, September 2010, S. 205
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