Elektronischer Bundesanzeiger – das Ende des Jahresabschlusses in Papierform

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Der elektronische Bundesanzeiger ist nicht als elektronische Kopie eines Papier Originals anzusehen, sondern als ein amtliches Verkündungsmedium. Der elektronische Bundesanzeiger gliedert sich in die Publikationsplattform und in das Unternehmensregister. Zum 31.12.2009 endet die Übergangsfristzur Einreichung der Jahresabschlüsse in Papierform. Gesellschaften, insbesondere die GmbH, die AG, die GmbH & Co. KG ohne eine natürliche Person als voll haftenden Gesellschafter und sonstige eingetragene Kaufleute und Gesellschaften müssen ab dem 1.01.2010 ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Bundesanzeiger einreichen. Alle Jahresabschlüsse von offenlegungspflichtigen Unternehmern, die über den elektronischen Bundesanzeiger eingereicht wurden, können im verknüpften Unternehmensregister abgefragt werden.

Welche Jahresabschlussunterlagen sind offenlegungspflichtig?

Bspw. muss eine mittelgroße oder große GmbH u.a. die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), den Lagebericht, und den Ergebnisverwendungsvorschlag offenlegen. Die Unterlagen müssen bis spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag eingereicht sein. Verstöße ahndet das zuständige Bundesamt für Justiz mit einem Ordnungsgeld von bis zu 25.000,- EUR.

Muss sich der interessierte Unternehmer für eine Abfrage im Unternehmensregister anmelden?

Jeder Interessierte kann im Unternehmensregister ohne Anmeldung oder Registrierung die offengelegten Daten von anderen Unternehmen abfragen. Nach einer einfachen Eingabe des Firmennamens im Suchfeld listet das Programm alle Firmen mit diesem Namen und der Ortsangabe auf. Die einfache Abfrage im Unternehmensregister kommt vor allem den Unternehmern entgegen, die sich über einen neuen Geschäftskontakt informieren wollen.

Anleitung und Kosten

Auf der Publikations-Plattform wird den Unternehmern mit Merkblättern erläutert, wie einfach das Einstellen der Jahresabschlüsse funktioniert. Die Kosten für das Einstellen können Sie derPreisliste entnehmen.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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