Elektronischer Bundesanzeiger – das Ende des Jahresabschlusses in Papierform
(1 Bewertungen)
Der elektronische Bundesanzeiger ist nicht als elektronische Kopie eines Papier Originals anzusehen, sondern als ein amtliches Verkündungsmedium. Der elektronische Bundesanzeiger gliedert sich in die Publikationsplattform und in das Unternehmensregister. Zum 31.12.2009 endet die Übergangsfristzur Einreichung der Jahresabschlüsse in Papierform. Gesellschaften, insbesondere die GmbH, die AG, die GmbH & Co. KG ohne eine natürliche Person als voll haftenden Gesellschafter und sonstige eingetragene Kaufleute und Gesellschaften müssen ab dem 1.01.2010 ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Bundesanzeiger einreichen. Alle Jahresabschlüsse von offenlegungspflichtigen Unternehmern, die über den elektronischen Bundesanzeiger eingereicht wurden, können im verknüpften Unternehmensregister abgefragt werden.
Welche Jahresabschlussunterlagen sind offenlegungspflichtig?
Bspw. muss eine mittelgroße oder große GmbH u.a. die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), den Lagebericht, und den Ergebnisverwendungsvorschlag offenlegen. Die Unterlagen müssen bis spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag eingereicht sein. Verstöße ahndet das zuständige Bundesamt für Justiz mit einem Ordnungsgeld von bis zu 25.000,- EUR.
Muss sich der interessierte Unternehmer für eine Abfrage im Unternehmensregister anmelden?
Jeder Interessierte kann im Unternehmensregister ohne Anmeldung oder Registrierung die offengelegten Daten von anderen Unternehmen abfragen. Nach einer einfachen Eingabe des Firmennamens im Suchfeld listet das Programm alle Firmen mit diesem Namen und der Ortsangabe auf. Die einfache Abfrage im Unternehmensregister kommt vor allem den Unternehmern entgegen, die sich über einen neuen Geschäftskontakt informieren wollen.
Anleitung und Kosten
Auf der Publikations-Plattform wird den Unternehmern mit Merkblättern erläutert, wie einfach das Einstellen der Jahresabschlüsse funktioniert. Die Kosten für das Einstellen können Sie derPreisliste entnehmen.
Quelle:
Eigene ErfahrungenArtikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Vorlage Abtretungserklärung
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...
Anlage EÜR für 2009 online
Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...
Zuletzt geschrieben
Fachanwälte beraten Unternehmen 
Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...
Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht 
Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...
GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle 
Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...
Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? 
Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...
Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! 
Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
- Wie man den eBundesanzeiger benutzt
- Was Sie zum Handelsregistereintrag und zum Handelsregister wissen sollten
- Keine Pflicht zur Offenlegung freiwilliger Engagements
- Diese Controlling-Instrumente stehen Ihnen für die Zielüberprüfung und Erfolgsrechnungen zur Verfügung
- Kompromiss zur Buchhaltung von Kleinstbetrieben
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus dem Ratgeber
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessante Serien
Neueste Artikel im Magazin
Über den Autor



- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt