Elektronische Sofortmeldung - das müssen Unternehmer wissen

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Am 01.01.2012 wird die elektronische Sofortmeldung drei Jahre alt - und sorgt noch immer für Verwirrung. Wer seine Mitarbeiter selbst anmeldet läuft Gefahr hier kostspielige Fehler zu machen. Aber auch jenen, die Ihre Abrechnungen von externen Dienstleistern wie dem Steuerberatern oder Lohnbuchhaltern erstellen lassen, wird die folgende Tabelle Aufschluss über die Fragen was, wer, wie und warum geben. Bei einer Kontrolle durch die Zollbehörden spielt es keine Rolle wer die Meldung hätte erstellen sollen. Der Unternehmer ist zur Meldung am 1. Arbeitstag verpflichtet und muss ggf. Strafe zahlen. Besonders betroffen sind das Bau- und Gaststättengewerbe. Hier finden regelmäßige Kontrollen durch die Beamten statt.

Die wichtigsten Informationen zur elektronischen Sofortmeldung

Was ist die Sofortmeldung
  • sozialversicherungsrechtliche Meldung
  • zusätzliche Meldung zur normalen Anmeldung
  • verpflichtend für bestimmte Branchen
  • wird an die deutsche Rentenversicherung übermittelt
Wann ist sie abzugeben
  • bei der Einstellung neuer Mitarbeiter
  • spätestens am ersten Arbeitstag
Was muss gemeldet werden
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers
  • Name und Vorname
  • Arbeitsbeginn
  • Sozialversicherungsnummer, Wenn noch keine Versicherungsnummer vorliegt:
  • vollständige Anschrift
  • Geburtstag
  • Geburtsname
  • Geburtsort
  • für Angestellte und Arbeiter
Wie melde ich

elektronisch:

  • Lohnprogramm: Im Firmenstamm muss die Sofortmeldepflicht angegeben werden, das Programm erstellt bei jeder neuen Meldung eines Mitarbeiters automatisch die entsprechende Sofortmeldung
  • www.sv-net.de:
  • externe Dienstleister: Auftrag zur Abgabe einer Sofortmeldung, verwenden Sie dazu einfach unsere Vorlage
Ich habe es vergessen, zu spät verschickt Findet zu dem Zeitpunkt eine Kontrolle der Zollbehörden statt besteht Verdacht auf Schwarzarbeit, es folgt eine Prüfung, hohe Bußgeldstraße bis zu 25.000 Euro kann die Folge sein.
Was müssen meine Mitarbeiter beachten Pflicht des Arbeitnehmers:
  • Mitführung des Personalausweises oder eines Ersatzes
  • Bei Fehlen: Bußgeldstrafe für den Mitarbeiter!!!!!
Pflicht des Arbeitgebers:
Wer muss abgeben
  • Baugewerbe
  • Gaststätten und Beherbergung
  • Personalbeförderung
  • Speditions-/Transportgewerbe und Logistik
  • Schausteller
  • Forstwirtschaft
  • Messe- und Ausstellungsbau
  • Fleischwirtschaft
Warum gibt es die Sofortmeldung

Bis 31.12.2008
Mitarbeiter mussten den Sozialversicherungsausweis für Kontrollen der Zollbehörde stets bei sich führen.  Der Zollbeamte konnte damit nicht gleich feststellen, ob Schwarzarbeit vorlag.

Seit 01.01.2009
Prüfung erfolgt über EDV vor Ort. Mitarbeiter muss Personalausweis oder entsprechenden Ersatz bei sich führen. Liegt keine Meldung vor droht der Verdacht auf Schwarzarbeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sofortmeldung - das Fazit

Wer aus Kostengründen auf die Anmeldung seiner Mitarbeiter verzichten will und so die Schwarzarbeit vorzieht, der spart am falschen Fleck. Von den hohen Bußgeldstrafen abgesehen, können gesundheitliche Kosten im Falle eines Arbeitsunfalls noch viel schlimmer werden, wenn der Mitarbeiter nicht angemeldet war. Als pflichtbewusster Arbeigeber sollten Sie deshalb allein schon aus Verantwortungsgefühl Ihren Mitarbeitern gegenüber der Bearbeitung von Neueinstellungen höchste Aufmerksamkeit widmen!


Quelle:
DEHOGA

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