Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 30.09.2021 um 11:59 aktualisiert
Lohn

Elektronische Sofortmeldung - das müssen Sie wissen

Wer seine Mitarbeiter selbst anmeldet, läuft Gefahr bei der elektronischen Sofortmeldung kostspielige Fehler zu machen. Aber auch jene, die Ihre Abrechnungen von externen Dienstleistern wie dem Steuerberatern oder Lohnbuchhaltern erstellen lassen, wird die folgende Tabelle Aufschluss über die Fragen was, wer, wie und warum geben. Bei einer Kontrolle durch die Zollbehörden spielt es keine Rolle wer die Meldung hätte erstellen sollen.

Laptop mit blauer Enter-Taste
Wichtig zu wissen!
© blickpixel / pixabay.com

Erfurt, 02. Oktober 2018 - Der Unternehmer ist zur Meldung am 1. Arbeitstag verpflichtet und muss ggf. Strafe zahlen. Besonders betroffen sind das Bau- und Gaststättengewerbe. Hier finden regelmäßige Kontrollen durch die Beamten statt. Die wichtigsten Informationen zur elektronischen Sofortmeldung im Überblick:

Was ist die Sofortmeldung

  • sozialversicherungsrechtliche Meldung
  • zusätzliche Meldung zur normalen Anmeldung
  • verpflichtend für bestimmte Branchen
  • wird an die deutsche Rentenversicherung übermittelt

Wann ist sie abzugeben

  • bei der Einstellung neuer Mitarbeiter
  • spätestens am ersten Arbeitstag

Was muss gemeldet werden

  • Betriebsnummer des Arbeitgebers
  • Name und Vorname
  • Arbeitsbeginn
  • Sozialversicherungsnummer, Wenn noch keine Versicherungsnummer vorliegt:
  • vollständige Anschrift
  • Geburtstag
  • Geburtsname
  • Geburtsort
  • für Angestellte und Arbeiter

Wie melde ich elektronisch:

  • Lohnabrechnung: Im Firmenstamm muss die Sofortmeldepflicht angegeben werden, dass Programm erstellt bei jeder neuen Meldung eines Mitarbeiters automatisch die entsprechende Sofortmeldung
  • www.sv-net.de:
  • externe Dienstleister: Auftrag zur Abgabe einer Sofortmeldung verwenden Sie dazu einfach unsere Vorlage

Ich habe es vergessen, zu spät verschickt

Findet zu dem Zeitpunkt eine Kontrolle der Zollbehörden statt besteht Verdacht auf Schwarzarbeit, es folgt eine Prüfung, hohe Bußgeldstraße bis zu 25.000 Euro kann die Folge sein.

Was müssen meine Mitarbeiter beachten

Pflicht des Arbeitnehmers:

  • Mitführung des Personalausweises oder eines Ersatzes
  • Bei Fehlen: Bußgeldstrafe für den Mitarbeiter!!!!!

Pflicht des Arbeitgebers:

Wer muss abgeben

  • Baugewerbe
  • Gaststätten und Beherbergung
  • Personalbeförderung
  • Speditions-/Transportgewerbe und Logistik
  • Schausteller
  • Forstwirtschaft
  • Messe- und Ausstellungsbau
  • Fleischwirtschaft

Warum gibt es die Sofortmeldung

Bis 31.12.2008
Mitarbeiter mussten den Sozialversicherungsausweis für Kontrollen der Zollbehörde stets bei sich führen.  Der Zollbeamte konnte damit nicht gleich feststellen, ob Schwarzarbeit vorlag.

Seit 01.01.2009
Prüfung erfolgt über EDV vor Ort. Mitarbeiter muss Personalausweis oder entsprechenden Ersatz bei sich führen. Liegt keine Meldung vor, droht der Verdacht auf Schwarzarbeit.

Sofortmeldung - das Fazit

Wer aus Kostengründen auf die Anmeldung seiner Mitarbeiter verzichten will und so die Schwarzarbeit vorzieht, der spart am falschen Fleck. Von den hohen Bußgeldstrafen abgesehen, können gesundheitliche Kosten im Falle eines Arbeitsunfalls noch viel schlimmer werden, wenn der Mitarbeiter nicht angemeldet war. Als pflichtbewusster Arbeigeber sollten Sie deshalb allein schon aus Verantwortungsgefühl Ihren Mitarbeitern gegenüber der Bearbeitung von Neueinstellungen höchste Aufmerksamkeit widmen!

Was muss ich nun tun?

Lesen Sie jetzt wie Sie Ihre Lohnabrechnung selber erstellen!

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

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So führen Sie Unternehmen richtig.
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