Einstiegsgeld beantragen
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Auch für ALG II-Empfänger besteht die Möglichkeit einer Förderung bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Diese Tätigkeit muss mindestens 15 Wochenstunden umfassen und hauptberuflich ausgerichtet sein. Laut § 29 SGB II kann für ALG II-Empfänger ein Einstiegsgeld als Zuschuss zum ALG II gewährt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Vielmehr liegt die Entscheidung für die Gewährung des Einstiegsgeldes beim zuständigen Fallmanager der ARGE oder des Grundsicherungsamts. Es sind maximal 50% der Regelleistung an den Existenzgründer zu zahlen. Das können mindestens 172,50 EUR zusätzlich zum ALG II sein. Miete und Krankenversicherung werden extra erstattet. Summa summarum eine lukrative Förderung.
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