Eignungstest für Existenzgründer - so sollen die Kürzungen beim Gründungszuschuss durchgesetzt werden
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Am 05.12.2011 fand das Treffen der Beratungsakteure im Rahmen der Gründerwoche 2011 statt. Die Gründerberatung und Gründerbetreuung in Thüringen setze mit ca. 30 Veranstaltungen ein deutliches Signal pro Unternehmertum.
Änderungen beim Gründungszuschuss
Neben der Gründerwoche waren aus aktuellem Anlass die Änderungen des Gründungszuschusses ein Hauptthema. Unter den Akteuren der Gründerwoche fanden sich Vertreter des Bundesministeriums, Gründungsberater und Verantwortliche der Bundesagentur für Arbeit aus Erfurt. In dieser hochkarätigen Expertenrunde wurde über die Auswirkungen der Gesetzesänderung diskutiert.
Einstufung als Ermessensleistung
Das auf den Gründungszuschuss kein Rechtsanspruch mehr besteht, sahen die Experten als ein Signal gegen ein funktionierendes Gründungsgeschehen an. Der Mitarbeiter des Arbeitsamtes bestätigte in der Runde, dass das Hauptziel der Bundesagentur für Arbiet nicht die Unterstützung der Existenzgründung ist. Das Hauptziel sei es, Arbeitslose in Arbeit bzw. in Ausbildung zu bringen. Da kommt es den Mitarbeitern der Arbeitsagentur ganz gelegen, dass der Gründungszuschuss zur Ermessensleistung herabgestuft wurde. Wer keinen Rechtsanspruch auf eine Leistung hat, muss sich beweisen und alle geforderten Unterlagen lückenlos beibringen.
Eignungstest für Existenzgründer
Wie kann sich ein Existenzgründer beweisen? Ganz einfach mit einem Eignungstest. Die Universität Koblenz hat einen Eignungstest entwickelt, mit dem die Eignung von Existenzgründern für unternehmerische und freiberufliche Tätigkeiten festgestellt werden kann. Der Gründer muss über 100 Fragen beantworten und erhält im Ergebnis eine Einschätzung auf wissenschaftlicher Basis. Die Arbeitsagenturen wollen verstärkt diesen Eignungstest für Gründungswillige nutzen.
Eignungstest lässt sich im Netz proben
Die Idee für einen Eignungstest ist so schlecht nicht. Leider kann jeder Gründungswillige vorab auf den Test zugreifen und probieren. Spätestens nach der 3. Runde weiß der Gründer, welche Antworten ihm Unternehmertum voraussagen und welche Antworten er besser meidet.
Der Test ist zu finden unter: F-DUP
Die Aussagekraft dieses Testes ist für die Mitarbeiter der Arbeitsagentur somit gleich 0.
Einschätzung des Gründerlexikons
Das Team vom Gründerlexikon ist der Meinung, dass die Kürzungen beim Gründungszuschuss vor allem die echten Gründer mit einer guten Geschäftsidee und einem durchdachten Konzept in Nöte bringt. Schmarotzer, die den Gründungszuschuss als Überbrückung nutzen wollen bzw. die alles mitnehmen was sie bekommen können, interessiert das weniger. Diese "Mitnahmegründer" wollen kein Geschäft aufbauen und haben daher genug Zeit, um sich durch die Formulare und Test der Arbeitsagentur zu arbeiten.
Quelle:
Beratungsnetzwerk Gründen und Wachsen in Thüringen (GWT)Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.

kommentiert von Reinhold Kuffer am 10. Dezember 2011
Ob Eignungstest oder Willkür des Beraters der Arbeitsagentur - beides ist für ernsthafte Existenzgründer unzumutbar.
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