Disclaimer und Links
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Teil 7 von 9 aus der Serie:
Rechtssicher im Internet
Rechtssicher im Internet
- Neue Serie: Rechtssicher im Internet
- Darauf müssen Sie in Sachen Impressum achten
- Das Markenrecht und seine Tücken
- Richtiger Umgang mit dem Urheberrecht
- Rechtsprobleme, mit denen Ebay-Verkäufer häufig zu kämpfen haben
- Datenschutz im Internet
- Disclaimer und Links
- Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung
- Stolperfallen für Onlineshops
Im letzten Teil unserer Serie „Rechtssicher im Internet“ beschäftigen wir uns mit Links auf andere Seiten, sowie dem Disclaimer.
Der Disclaimer
Auf den meisten Websites findet sich ein Disclaimer. Im deutschsprachigen Raum ist es sogar in vielen Fällen derselbe. In diesem Disclaimer wird auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg eingegangen, welches, so glauben zumindest viele, verhindert, dass man als Betreiber für Inhalte auf verlinkten Seiten haftbar gemacht werden kann. Das ist falsch! Das damalige Urteil besagt genau das Gegenteil, nämlich dass eine Distanzierung vom Inhalt fremder Websites nicht genügt, wenn diese verlinkt werden. Außerdem wurde dieses Urteil nie rechtskräftig. Dazu kommt noch, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass der Betreiber einer Website für bewusst verlinkte, fremde Inhalte so verantwortlich ist, als wären es eigene Inhalte. Ein Disclaimer ist somit eigentlich unnütz.
Was bei Verlinkungen und Links beachtet werden sollte
Der Betreiber einer Website hat eine gewisse Verantwortung für die von ihm veröffentlichten Inhalte. Diese Verantwortung macht auch nicht vor der Verlinkung halt. Um rechtliche Schwierigkeiten bei der Verlinkung zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden.
Wer in vollem Bewusstsein auf fremde Websites mit illegalen Inhalten verweist, kann für die fremden Inhalte verantwortlich gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Betreiber der Website mithilfe eines Disclaimer ausdrücklich von fremden Inhalten distanziert.
Wird auf eine Website verlinkt, die zum Zeitpunkt der Verlinkung unbedenkliche Inhalte besitzt, diese aber später dahin gehend verändert, dass illegale Inhalte vorhanden sind, kann der verlinkende Webmaster nicht haftbar gemacht werden. Erfährt der Webmaster allerdings von den Veränderungen, so hat der den Link zu entfernen. Andernfalls kann er haftbar gemacht werden.
Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich nicht auf Seiten verlinkt werden sollte, die strafbare Inhalte enthalten oder auf denen Verstöße gegen das Urheberrecht begangen werden. Darüber hinaus sollten die verlinkten Seiten einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. Bei Unsicherheiten, ob auf eine Seite verlinkt werden darf oder nicht, sollte die Verlinkung unterbleiben. Es empfiehlt sich, externe Links auch als ebensolche zu kennzeichnen.
Zu guter Letzt
Damit endet unsere Serie zum Thema „Rechtssicherheit im Internet“. Wir hoffen, wir konnten Ihnen einen kleinen Überblick über die wichtigsten Dinge geben, die Gewerbetreibende rund um ihren Internetauftritt beachten sollten und Ihnen damit helfen, sich etwas besser im Dschungel des Internetrechts zurecht zu finden.
Quelle:
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