Direktversicherung: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer
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Mit der gesetzlichen Altersversorgung wird zukünftigen Generationen nur eine Altersrente zahlt, die unter Umständen mit erheblichen finanziellen Einbußen gegenüber der Arbeitszeit verbunden ist. Dieser Umstand veranlasst den Gesetzgeber dazu, finanzielle Anreize für die Eigenvorsorge zu schaffen. Insbesondere durch das Betriebsrentengesetz werden attraktive Möglichkeiten angeboten, eine zusätzliche Rente zu erhalten. Hierfür hat der Gesetzgeber fünf Durchführungswege geschaffen, die – je nach Stellung im Betrieb – erhebliche Vorteile in der Ansparphase mit sich bringen. Beispiele hierfür sind die Pensionskasse, die Pensionszusage und – sehr beliebt und einfach in der Durchführung – die Direktversicherung.
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Umwandlung von Gehalt in eine Versorgung, die in einer Rentenversicherung resultiert. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine solche Versorgung. Diese Rentenversicherung ist ein klassisches Lebensversicherungsinstrument, zum Beispiel Kapitallebensversicherung oder fondsgebundene Lebensversicherung, das mit Zusatzversicherungen – beispielsweise Berufsunfähigkeitsvorsorge – aufgewertet werden kann. Die Beiträge werden direkt aus dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen abgeführt und sind somit in bestimmten Grenzen sozialversicherungs- und steuerfrei.
Neben diesem direkten finanziellen Vorteil für beide Seiten ist die Direktversicherung für den Arbeitgeber aus mehreren Gründen interessant. Zahlt der Arbeitgeber den Beitrag allein, bindet er gut qualifizierte Mitarbeitern an den Betrieb. Gleichzeitig stellt der Beitrag eine Betriebsausgabe dar.
Der Arbeitnehmer muss auch mit Nachteilen rechnen
Für den Arbeitnehmer bietet sich vor allem die Direktversicherung unter dem Aspekt der finanziell geförderten Altersvorsorge an. Wandelt er zudem eigenen Gehalt ohne Zutun des Arbeitgebers um, hat er einen Rechtsanspruch auf Portabilität, das heißt, beim Arbeitgeberwechsel kann der Vertrag vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Der neue Arbeitgeber kann allerdings auch einen solchen Vertrag auf eine neue Gesellschaft umdecken. Dies bedeutet für den Arbeitnehmer quasi einen Neuabschluss mit den angesammelten Werten. Idealerweise führt der Arbeitgeber den Vertrag fort. Dies sollte verhandelt werden.
Der Arbeitnehmer muss allerdings auch Nachteile der Direktversicherung in Kauf nehmen. Zum einen schreibt das Gesetz ein Mindestrentenalter vor. Gleichzeitig sind erhaltene Rentenzahlungen aus dem Versicherungsvertrag steuerpflichtig. Auch Krankenversicherungsbeiträge müssen für diese Renten – Voraussetzung ist die freiwillige oder gesetzliche Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung – abgeführt werden.
Insgesamt ist eine Direktversicherung – beispielsweise auch aufgrund der Zuzahlung des Arbeitgebers oder des Angebotes von günstigen Gruppenverträgen – besonders attraktiv.
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