Diese Voraussetzungen gelten für Selbstständige in Pflegeberufen
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Auch wenn Sie eine Selbstständigkeit in einem Pflegeberuf anstreben, müssen Sie zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich unterscheidet man hierbei in den ambulanten Pflegedienst, die stationäre Pflegeeinrichtung und die Tagespflegeeinrichtungen. Je nach Variante gelten unterschiedliche Voraussetzungen, die wir Ihnen in diesem Artikel vorstellen möchten.
Die ambulanten Pflegedienste
Für einen ambulanten Pflegedienst benötigen Sie die Zulassung bei den Krankenkassen mit Vertrag, sowie einen Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung. Sie müssen dafür einen Strukturerhebungsbogen ausfüllen, dem verschiedene Anlagen beizufügen sind. Dazu zählen zum Einen ein Führungszeugnis für die Pflegekraft, eine Erlaubnis zur Berufsbezeichnung, sowie eine insgesamt 460 Stunden umfassende Weiterbildung. Dabei gilt diese für die verantwortliche Pflegefachkraft, die entweder angestellt oder der Inhaber selbst sein kann.
Die stellvertretende verantwortliche Pflegefachkraft muss ebenfalls eine ausreichende Berufserfahrung nachweisen. Wie bei der ersten Pflegefachkraft muss innerhalb der letzten fünf Jahre wenigstens zwei Jahre in dem entsprechenden Beruf gearbeitet haben. Für alle weiteren Pflegefachkräfte werden ebenfalls die Erlaubnisse zur Ausübung des Berufs benötigt, sowie eine Bestätigung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft. Eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung muss außerdem abgeschlossen werden. Bei den Behörden ist der ambulante Pflegedienst anzumelden und ein Institutionskennzeichen ist zu beantragen.
Diese Regelungen gelten im Übrigen auch für die Tagespflegeeinrichtungen.
Die stationären Pflegeeinrichtungen
Bei den stationären Pflegeeinrichtungen müssen etwa drei Monate vor Beginn der Tätigkeiten ein Versorgungsvertrag beantragt, eine Vergütungsvereinbarung, sowie eine Vereinbarung über die Leistungs- und Qualitätsmerkmale geschlossen werden. Ebenfalls ist eine Anzeige nach den heimrechtlichen Regelungen zu stellen.
Auch hier arbeiten die Pflegekassen wieder mit den Strukturerhebungsbögen. Diesen sind neben den Nachweisen der verantwortlichen und der stellvertretenden verantwortlichen Pflegefachkraft, wie oben beschrieben, auch eine Pflege- und Raumkonzeption beizufügen. Zusätzlich zu den Nachweisen über Versicherungen und Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, ist in einigen Fällen eine Leistungs- und Preisübersicht über die Zusatzleistungen beizufügen.
Quelle:
GründerZeiten Nr. 55, Juli 2008Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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