Diese Formen der Kooperation gibt es

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Teil 1 von 4 aus der Serie:
Unternehmenskooperationen


Im ersten Teil unserer kleinen Serie haben wir Ihnen gezeigt, in welchen Bereichen Sie Unternehmenskooperationen anstreben können. In diesem Teil soll es darum gehen, wie Sie Unternehmenskooperationen gestalten können.

Einzelne Aufträge gemeinsam erfüllen

Wenn ein Auftrag aufgrund eines Engpasses nicht vom Unternehmenselbst ausgeführt werden kann, kann dieser an ein ähnlich arbeitendes Unternehmenausgelagert werden. Dieses wird den Auftrag ausführen, wird jedoch nicht Ansprechpartner für den Endkunden. Ein einzelner Auftrag, der erteilt wird, regelt alle Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

Bei der Vermittlung von Aufträgen werden eigene Aufträge, die nicht bearbeitet werden können, sei es aus Kapazitätsgründen oder wegen fehlender Fertigungsmöglichkeiten, an dritte Unternehmen weiter gegeben. Sie zahlen dafür in der Regel eine Provision und werden direkter Vertragspartner des Kunden.

Bieter- und Interessengemeinschaften

Gerade bei öffentlichen Aufträgen tun sich oft mehrere Unternehmen zusammen, um ein Angebot abzugeben. Sie agieren damit als Bietergemeinschaften. Erhalten sie den Auftrag, werden sie zu einer Arbeitsgemeinschaft, die in der Regel als GbR, seltener als oHG auftritt.

Die Interessengemeinschaft hingegen verpflichtet sich zur Zusammenarbeit in einzelnen Teilbereichen. Das können der Einkauf, aber auch der Vertrieb und vieles mehr sein. Strategisch werden sinnvolle Maßnahmen in diesen Bereichen gemeinsam geplant und durchgeführt.

Langfristige Zusammenarbeit

Unternehmenskooperationen können ebenfalls in Form einer GbR auftreten, wenn sie ein gemeinsames Ziel verfolgen. Nach außen hin sollten sie dabei alseine Person auftreten. Aus dieser Zusammenarbeit heraus kann auch ein neues Unternehmen entstehen, meist ein Joint Venture. Dabei ist dieses Unternehmen rechtlich selbstständig und nicht mehr von den einstigen Kooperationspartnern abhängig.

Ebenso kann eine Genossenschaft aus Unternehmenskooperationen entstehen. Sie fördert die Zielerreichung ihrer Mitglieder, etwa durch Kauf gemeinschaftlich genutzter Maschinen auf gemeinsame Rechnung oder ähnliches. Wollen hingegen Angehörige freier Berufe zusammenarbeiten, kommt einePartnerschaftsgesellschaft in Frage. Typisches Beispiel ist hier der Rechtsanwalt, der mit einem Wirtschaftsprüfer zusammenarbeitet.


Quelle:
GründerZeiten Nr. 11, Juli 2008

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