Die Rolle einer Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit

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Die Sicherungsübereignung ist zwar gesetzlich nicht geregelt, mittlerweile aber zu einer der am häufigsten eingesetzten Kreditsicherheiten geworden. Insbesondere im unternehmerischen Bereich wird die Sicherungsübereignung besonders gerne genutzt. Existenzgründer, gestandene Unternehmer und Jungunternehmer können die Sicherungsübereignung gleichermaßen mit ihrer Bank vereinbaren. Sinnvoll ist diese vor allem bei der Gründung, wenn die Bank den Gründer und dessen Geschäfte noch nicht kennt.

Die Sicherungsübereignung ist nur in Bezug auf bewegliche Sachen möglich und bietet für Gläubiger und Schuldner viele Vor-, aber auch einige Nachteile. Deshalb sollte die Sicherungsübereignung als Form der Kreditsicherheit zunächst gut durchdacht werden.

Vor- und Nachteile der Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung bietet für den Gläubiger einen wichtigen Vorteil: Er muss das Gut, welches übereignet wurde, nicht aufbewahren, wodurch keine Kosten entstehen. Dennoch behält er das Pfandrecht an der jeweiligen Sache. Im Falle einer Insolvenz des Gründers kann die Bank als einzige auf die Sache zugreifen, die in der Sicherungsübereignung vereinbart wurde, da sie Besitzer ist. Für den Schuldner ergibt sich der Vorteil, dass er die übereignete Sache weiterhin nutzen kann. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn zum Beispiel Maschinen mit der Sicherungsübereignung abgetreten werden. Denn diese sind notwendig, um weitere Waren zu produzieren.

Der Nachteil der Sicherungsübereignung für den Gläubiger besteht darin, dass ein Wertverlust entstehen kann. Zudem ist es möglich, dass die übereignete Sache untergeht oder beschädigt wird. In seltenen Fällen kann es auch zu einer doppelten Sicherungsübereignung kommen. Für den Schuldner liegen die Nachteile der Sicherungsübereignung darin, dass die übereignete Sache besonders abgesichert werden muss. Bestes Beispiel ist das Auto, bei welchem die Bank den Kfz-Brief bis zur Abzahlung behält. Oft verlangt sie während dieser Zeit den Abschluss einer Vollkasko- Versicherung, die mit höheren Kosten verbunden ist.

Sicherungsübereignung abschließen

Die Sicherungsübereignung wird in aller Regel in Verbindung mit einem Kredit abgeschlossen. Dabei muss für die Sicherungsübereignung ein gesonderter Vertrag geschlossen werden. Der Gläubiger kann nur dann auf das Gut zugreifen und sich aus diesem befriedigen, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. Eine Sicherungsübereignung ohne Kredit ist dagegen nicht rechtens.

Bei einer Raumsicherungsübereignung werden alle beweglichen Gegenstände, die sich im Raum befinden sicherungsübereignet. Werden sie aus dem Raum abtransportiert, können sie nicht mehr verwertet werden. Dafür gelten neu hinein gestellte Gegenstände auch ohne gesonderte Vereinbarung als sicherungsübereignet.

Quelle:
Bankrecht Ratgeber

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