Die Pflegeversicherung als Vorsorge für den Gründer

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Pünktlich zum 01.07.2009 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung reformiert. Gerade für pflegende Angehörige ergeben sich daraus einige Vorteile. Doch obwohl ein Anspruch auf eine Arbeitsfreistellung besteht und kleinere Mehrbeträge im Pflegefall gezahlt werden, reichen die gesetzlichen Leistungen kaum aus, sollte es zu einer Pflegebedürftigkeit im Alter kommen.

Deshalb lohnt sich eine zusätzliche Pflegeversicherung für fast jeden. Die Kosten halten sich meist in Grenzen, sie sind abhängig davon, welche Versicherungssummen gewählt werden. Doch um diese entsprechend auswählen zu können, muss erst einmal klar sein, welche Kosten im Pflegefall auf einen zukommen.

Was die Pflege kostet

Bei der stationären Unterbringung fallen in der Regel höhere Kosten an. Je nach Pflegestufe variieren diese und reichen in der Regel von 2.342,95 Euro in Pflegestufe I bis 3.525,68 Euro in Pflegestufe III. Zusätzlich zu diesen Kosten, von denen nur ein Bruchteil über die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert wird, fallen Kosten für den persönlichen Bedarf, wie Friseur, Getränke und ähnliches an. Diese sind, vorsichtig gerechnet, mit etwa 100 bis 200 Euro zu finanzieren.

Für die ambulante Pflege fallen die Kosten meist etwas niedriger aus. Wird ein Pflegedienst beauftragt, der fünf Mal pro Woche vor Ort ist, fallen etwa 560 Euro Kosten an. Eine Putzfrau, die zweimal wöchentlich erscheint, kostet ca. 240 Euro im Monat und werden dann noch Gelder an die Familie, die mit pflegt, gezahlt, kommen schnell mehr als 1.000 Euro zusammen. Auf den ersten Blick erscheint dieser Betrag deutlich niedriger. Doch weit gefehlt, denn auch hier gilt, dass zusätzliche Kosten entstehen. Die komplette Verpflegung mit Lebensmitteln, sowie die Kosten für die Wohnung fallen zusätzlich an. Ebenfalls müssen die Zuzahlungen für Medikamente und Co. bedacht werden.

Leistungen der Pflegeversicherung

Von der Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftige Sachleistungen oder Pflegegeld. Zusätzlich kann die gesetzliche Pflegeversicherung noch für den stationären Aufenthalt aufkommen. Bei Pflegestufe III werden für die stationäre Pflege, sowie für Sachleistungen 1.470 Euro monatlich gezahlt, für die Pflege durch Angehörige gibt es ein Pflegegeld von 675 Euro.

Bei Pflegestufe II gibt es Pflegegeld in Höhe von 420 Euro, Sachleistungen in Höhe von 980 Euro und Leistungen für die stationäre Pflege von 1.279 Euro. Bei der Pflegestufe I sinkt das Pflegegeld dagegen auf 215 Euro, die Sachleistungen auf 420 Euro. Für den stationären Aufenthalt werden 1.023 Euro gezahlt. Alle Beträge liegen deutlich unter dem tatsächlichen Aufwand, die Versorgungslücke muss also geschlossen werden.

Steuerliche Vorteile nutzen

Steuerliche Vorteile können sich Pflegebedürftige sichern, indem sie haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen. Bis zu 1.800 Euro können von der Steuerschuld abgesetzt werden. Ebenfalls werden Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Sie können ebenfalls von den Kindern genutzt werden, wenn die Pflegebedürftigen ohnehin keine Steuern zahlen.

Zusatzversicherung abschließen

Eine Zusatzversicherung abzuschließen ist durchaus ratsam. Hierbei sollten jedoch einige Dinge beachtet werden. So sollten die Pflegestufen, die abgesichert werden, frei wählbar sein und die Leistungsdefinition der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen. Dadurch wird kein gesondertes Gutachten erforderlich. Eine starre Kopplung der Leistungen sollte nicht vorliegen, sonst entstehen schnell unnötige Mehrkosten. Es sollten ebenfalls keine Differenzen bei den Leistungen auftreten, die von stationärer oder häuslicher Pflege abhängig sind, das Geld sollte außerdem zur freien Verfügung stehen. Ein Leistungsnachweis ist nicht sinnvoll.

Allzu lange Wartezeiten sollten ebenfalls nicht vorhanden sein, maximal ein Jahr ist hinnehmbar. Bei einer Wartezeit von drei Jahren ist es dagegen nicht mehr ratsam, die Versicherung abzuschließen. Im Leistungsfall muss die Beitragszahlung ruhen, das ist besonders wichtig, um nicht zusätzliche Kosten zu verursachen. Auch bei den Karenzzeiten und Sperrfristen gilt, dass die Leistungen sofort erfolgen sollten. Ebenso sollte auf eine Begrenzung hinsichtlich des Alters verzichtet werden, um auch älteren Personen eine Pflegeversicherung zu ermöglichen.

Zusätzliche Informationen zur Pflegeversicherung

http://finanzen.de/pflegeversicherung.html
 

Quelle:
Steuertipps 07/2009

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Über den Autor

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  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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