Die Kosten für die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine vollwertige GmbH

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Vielleicht spielen auch Sie sich schon seit längerem mit dem Gedanken, Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln? Dies hat schließlich zahlreiche Vorteile wie die Haftungsbeschränkung und unter Umständen auch Steuervorteile. Doch wenn es dann „an’s Eingemachte“ gehen soll, wissen die meisten nicht mehr, wie es weiter geht. Schließlich sind verschiedeneFormalitäten zu klären.

Zunächst sollten Sie wissen, dass Sie ein Einzelunternehmen nicht einfach ohne Weiteres in eine GmbH umwandeln können. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um den Vorgang derGmbH-Gründung. Das Einzelunternehmen kann weiter bestehen oder abgemeldet werden.

Die Stammeinlage

Viele denken immer noch, dass die Stammeinlage in Höhe von 25.000 Euro beim Amtsgericht hinterlegt werden muss. Dies ist jedoch nicht der Fall. Sie müssen lediglich durch die Vorlage einer Eröffnungsbilanz nachweisen, dass dieses Eigenkapital im Unternehmen bereit steht. Deshalb ist die Stammeinlage auch nicht als Kosten einzustufen.

Die Handelsregistereintragung

Zur Gründung einer GmbH gehört zunächst die Handelsregistereintragung. Die Kosten für die Eintragung selbst richten sich nach der Höhe des Stammkapitals. Wenn Sie mit der Mindesteinlage in Höhe von 25.000 Euro gründen wollen, sollten Sie sich auf Kosten in Höhe von etwa 250 Euro alleine für das Amtsgericht einstellen. Wenn Sie über ein höheres Stammkapital verfügen, sollten Sie die genauen Kosten aus der Kostenordnung (KostO) entnehmen.

Der Bundesanzeiger

Alle Eintragungen und Veränderungen im Handelsregister werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben. Je nachdem, wie umfangreich die Veröffentlichungen sind, werden100 bis 250 Euro fällig.

Der Notar

Teuer wird es meistens dann, wenn ein Notar mit ins Spiel kommt, was bei der GmbH-Gründung eigentlich immer der Fall ist. Auch die Gebühren des Notars richten sich nach der Kostenordnung und damit nach dem Stammkapital.

Folgende Kosten können bei einem Stammkapital von 25.000 Euro anfallen:

  • Beurkundung des Gesellschaftsvertrages: 168 Euro
  • Beurkundung der Geschäftsführerbestellung: 168 Euro
  • Entwurf der Anmeldung und Beglaubigung der Unterschrift: 42 Euro
  • Anfertigung der Gesellschafterliste: 13 Euro


Wenn es sich um eine Ein-Mann-GmbH handelt, wird der Gesellschaftsvertrag bereits für 84 Euro beurkundet.

Der Steuerberater

Sie müssen beim Handelsregister eine Eröffnungsbilanz vorlegen, aus der das erbrachte Stammkapital hervorgeht. Wenn Sie diese nicht selbst erstellen können, benötigen Sie einen Steuerberater, der dafür 100 bis 150 Euro berechnet.

Gewerbeabmeldung

Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihr bisheriges Gewerbe abzumelden, fällt hierfür eine geringe Gebühr an, die von der zuständigen Gemeinde selbst festlegen kann. In der Regel bewegt sie sich zwischen 10 und 15 Euro.

In den nächsten Tagen lesen Sie einen weiteren Artikel zu den rechtlichen Seiten der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH.
 

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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