Die Kleinunternehmergrenze stets im Blick
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Wenn Sie als Kleinunternehmer tätig werden, müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Sie sollten allerdings die Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro stets im Blick behalten, damit Sie aus dieser praktischen Sonderregelung ab dem Folgejahr nicht herausfallen.
Welche Bemessungsgrundlage entscheidend ist
Für die Beurteilung, ob Sie weiterhin die Kleinunternehmer-Regelung nutzen können, wird der Nettoumsatz alsBemessungsgrundlage herangezogen. Der Umsatz darf also die vorgegebene Grenze nicht überschreiten. Was viele nicht wissen: Es muss einefiktive Umsatzsteuer berücksichtigt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Was bedeutet dies nun genau?
In der Konsequenz bedeutet das für Sie, dass Sie die maximale Höhe von 17.500 Euro nicht voll ausschöpfen können. Hier einige Beispiele:
Wären Sie umsatzsteuerpflichtig, müssten Sie 19 Prozent Umsatzsteuer ausweisen:
17.500 Euro = 119% (inklusive 19% Umsatzsteuer)
14.705,88 Euro = 100%
Ihr Netto-Umsatz darf also tatsächlich nur 14.705,88 Euro statt 17.500 Euro betragen.
Wenn Sie nur 7 Prozent Umsatzsteuer ausweisen müssten, ergäbe sich folgende Berechnung:
17.500 Euro = 107% (inklusive 7% Umsatzsteuer)
16.355,14 € = 100%
Ihr Netto-Umsatz darf in diesem Fall tatsächlich immerhin 16.355,14 Euro statt 17.500 Euro betragen.
Stetige Umsatzvorschau ist wichtig
Sie sollten nicht erst zum Jahresende Ihre Umsätze ansehen, sondern diese am besten bereits während des Jahres genau im Auge behalten. Zum Ende Ihres Geschäftsjahres kann es unter Umständen bereits zu spät sein. Wenn Sie jedoch früh genug bemerken, dass Sie tendenziell wahrscheinlich über das Ziel hinaus schießen werden, können Sie rechtzeitig gegensteuern und unter Umständen gewisse Umsätze ins neue Jahr verschieben.
So erhalten Sie sich Ihre Kleinunternehmerregelung auch für die Zukunft. Dies ist besonders, wenn Sie vor allem für Privatkunden oder andere Kleinunternehmer arbeiten, da für diese der Ausweis der Umsatzsteuer eine plötzliche Preiserhöhung um 19 Prozent bedeuten würde – oder im schlimmsten Fall 19 Prozent weniger Gewinn für Sie.
Quelle:
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Lexikon
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- Zusammenfassung Kleinunternehmerregelung
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- Torsten Montag
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